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5. März 2025 | Treuhand

Einkommenssteuern für natürliche Personen in den Kantonen Bern und Solothurn

Wo stehen die Kantone Bern und Solothurn in Sachen Einkommenssteuern für natürliche Personen im Vergleich zu anderen Kantonen?
Einige grundsätzliche Überlegungen zur Steuerpolitik dieser Kantone und der Schweiz.

Die nachstehenden beiden Statistiken zeigen für zwei ausgewählte persönliche Situationen die Steuerbelastungen in Prozent in den Kantonen bei einem Bruttoerwerbseinkommen von CHF 100'000, CHF 200'000 und CHF 300’000. Dabei sind Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern, nicht aber Kirchensteuern berücksichtigt. Wichtig dabei ist, dass nur Bruttoerwerbseinkommen ohne reduzierte Kapitalerträge berücksichtigt werden. Gesetzliche Abzüge wie AHV-Abzüge sind dabei berücksichtigt, nicht aber gesetzliche Abzüge, die von den effektiven Kosten abhängen.
 

Wie aus den beigefügten Statistiken entnommen werden kann, liegt der Kanton Bern bei fast allen Situationen, ob nun ledig ohne Kinder oder verheiratet ohne Kinder in allen drei Einkommenssituationen fast immer mit an der Spitze. Beim Kanton Solothurn ist das nicht wesentlich anders.

Zahlt ein lediger Steuerpflichtiger in der Stadt Bern bei einem Bruttoerwerbseinkommen von CHF 200'000 damit 23.96% oder CHF 47'920 Steuern, in der Stadt Solothurn 22.76% oder CHF 45'520 Steuern, zahlt der ledige Steuerpflichtige in Zug lediglich 11.90 % oder CHF 23'800, was ziemlich genau die Hälfte des Steueraufkommens in der Stadt Bern ist.

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Noch extremer ist es bei verheirateten (zwei Einkommen, ohne Kinder) Steuerpflichtigen mit einem Bruttoerwerbseinkommen von ebenfalls CHF 200'000.
In der Stadt Bern betragen die Steuern 18.41 % oder CHF 36'820, in Solothurn CHF 34'860 und in Zug lediglich 6.83% was CHF 13'660 ausmacht, was etwas mehr als ein Drittel des Steueraufwandes der Stadt Bern ergibt.

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Fazit
Nun mögen Sie der Meinung sein, dass der Steuerwettbewerb in dieser zugegebenermassen extremen Form übertrieben ist. Dem ist aber meiner Meinung nach nicht so. Zum einen stehen den Steuerpflichtigen durch eine tiefere Steuerbelastung mehr Mittel zur Verfügung, die sie in den Konsum, in Investitionen, in die Altersvorsorge (dazu komme ich noch) und vieles andere mehr investieren, bzw. ausgeben können, was nebst MWST-Erträgen für den Fiskus zusätzliche Erträge bei Handwerkern, Händler usw. auslöst was wiederum zu erhöhten Steuereinnahmen führt. Im Weiteren und davon bin ich zutiefst überzeugt, zwingt der Steuerwettbewerb Kantone wie Solothurn und Bern dazu, die Steuerlast für ihre Steuerpflichtigen nicht noch weiter ansteigen zu lassen. Ohne den Steuerwettbewerb wäre die Steuerlast nicht nur für Kantone wie Zug höher sondern auch für Kantone wie Bern oder Solothurn. Ohne den erwähnten Druck stiege die Steuerlast hierzulande weiter an.
 

M.E. ist es unumgänglich, die zu hohe Steuerlast in der Schweiz und insbesondere in den genannten Kantonen Bern und Solothurn zu senken. Und das nicht nur bei den unteren Einkommensklassen, sondern auch und vor allem bei den Gut-, den Best- und den Spitzenverdienern. Wie den einschlägigen Statistiken entnommen werden kann, zahlen die obersten 10 % der Steuerpflichtigen rund 54 % des gesamten Steueraufkommens in der Schweiz. Weitere 40 % der Steuerpflichtigen zahlen etwas über 35 % des Steueraufkommens und 50 % der Steuerpflichtigen leisten lediglich ca. 11 % des Steueraufkommens in der Schweiz. Nebst der notwendigen Entlastung aller gilt es auch die obersten 10 % der Steuerpflichtigen zu halten. Ein Wegfall dieser Gruppe (sie leisten ja 54 % des gesamten Steueraufkommens) würde eine Verdoppelung der Steuerlast der 2 anderen Gruppen zur Folge haben. 
 

In den letzten Wochen und Monaten haben wir vernommen, dass der Bund und damit wohl auch Kantone und Gemeinden nebst vielen verschiedenen Sparanstrengungen auch Kapitalauszahlungen der 2. und 3. Säule, also der Säule 3a und der Pensionskassen, deutlich stärker besteuert werden sollen um – wie gesagt wird – Kapitalbezüge den Renten gleichzusetzen. Damit würden leider Anreize zur selbstverantwortlichen Altersvorsorge zu einem grossen Teil wegfallen. Was macht es für den Steuerpflichtigen für einen Sinn, freiwillige Pensionskasseneinzahlungen (bzw. Einzahlungen in die Säule 3a) vorzunehmen, wenn der Steuervorteil bei der Einzahlung durch eine ähnlich hohe Kapitalauszahlungsbesteuerung zunichte gemacht wird? Jeder Entscheid des Einzelnen, lieber einmal mehr in die Ferien zu fahren als durch eine Einzahlung in die Vorsorgewerke für das Alter vorzukehren, führt tendenziell dazu, dass im Alter weniger zur Verfügung steht und der Staat für so entstandene Lücken aufkommen muss. Leider wird dieser unausgegorene und kontraproduktive Vorschlag wider besseres Wissen ernsthaft weiterverfolgt.

 

Teilen Sie uns Ihre Meinung mit: treuhand@reoplan.ch

Genaue Erläuterungen zu den Steuerbelastungsstatistiken können bei uns bezogen werden.

Beträge in CHF

Bruttoerwerbseinkommen vor Abzügen, ohne Einbezug von reduzierten Kapitaleinkommen

Vergleich der Kantonshauptorte

Gesamtsteuerbelastung in %

Jahr 2024

Vergleich einerseits ledig, ohne Kinder, andererseits verheiratet, zwei Einkommen (70/30) ohne Kinder

Keine Konfession

 

Quelle: Eidg. Steuerverwaltung

Die reoplan ist ein erfahrener Partner für Unternehmensberatung, Steuerberatung und weiterführenden Arbeiten im Bereich Treuhand.

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Kontaktieren Sie uns. Wir sind gerne für Sie da.

Autor: Hans Rudolf Haefeli, hansrudolf.haefeli@reoplan.ch

5. März 2025 | Treuhand

Steuerliche Neuerungen 2025: Kanton Zürich und direkte Bundessteuer

Kanton Zürich: Höhere Vermögenssteuer und Eigenmietwerte

Ab 2025 werden Vermögenssteuer- und Eigenmietwerte im Kanton Zürich deutlich angehoben. Die Vermögenssteuerwerte für Einfamilienhäuser steigen im kantonalen Mittel um 49 %, bei Stockwerkeigentum um 48 % gegenüber den Werten von 2009 (Hauseigentümerverband Region Winterthur, 2024). Eigenmietwerte erhöhen sich um 11 % (Einfamilienhäuser) bzw. 10 % (Stockwerkeigentum) (Hauseigentümerverband Region Winterthur, 2024). Diese Anpassungen folgen der Überarbeitung der kantonalen Bewertungsweisung, da Immobilienpreise seit 2009 um 50 % und Marktmieten um 15 % gestiegen sind (Vogt & Serra, 2024).

 

Kritik kommt vom Hauseigentümerverband (HEV), der die Belastung für ältere Eigentümer und den Mittelstand bemängelt: „Wer Hypotheken abbezahlt hat, wird durch hohe Vermögenssteuer bestraft“ (Hauseigentümerverband Region Winterthur, 2024). Die Neubewertung zielt darauf ab, Vermögenssteuerwerte auf 70–100 % des Verkehrswerts und Eigenmietwerte auf 60–70 % der Marktmiete anzuheben (Vogt & Serra, 2024). Die neuen Werte gelten erstmals für die Steuererklärung 2025 und werden ab Januar 2026 mitgeteilt (Hauseigentümerverband Region Winterthur, 2024).

 

Streichung pauschaler Weiterbildungsabzug

Der pauschale Abzug für Weiterbildungskosten entfällt ab 2025 im Kanton Zürich. Bisher konnten Steuerpflichtige bis zu 1’200 CHF ohne Nachweis geltend machen. Künftig sind nur noch tatsächlich nachgewiesene Ausgaben abzugsfähig.

 

Direkte Bundessteuer: Anpassungen

Der Grundfreibetrag für Einzelpersonen steigt um 300 CHF auf 16’500 CHF. Der pauschale Berufsauslagenabzug erhöht sich um 200 CHF (KGV, 2024). Unternehmen mit Gewinnen über 2 Mio. CHF unterliegen einer Mindeststeuer von 15 % (KGV, 2024). KMUs mit CO₂-neutralen Technologien erhalten Steuerermässigungen von bis zu 10 % („Klimabonus“) (KGV, 2024).

 

Mehrwertsteuer (MWST): Digitalisierung und Vereinfachungen

Die MWST-Sätze bleiben unverändert (KGV, 2024). Unternehmen mit einem Umsatz bis 5,005 Mio. CHF können ab 2025 jährlich abrechnen (Antrag bis Februar 2025) (KGV, 2024). Die Saldosteuersatzmethode erlaubt mehr als zwei Sätze, sofern diese mindestens 10 % des Umsatzes ausmachen (KGV, 2024). Alle MWST-Abrechnungen müssen digital über das ESTV-Portal eingereicht werden (KGV, 2024).

 

Sozialversicherungen und Renten

Der AHV/IV/EO-Mindestbeitrag steigt auf 530 CHF, Renten erhöhen sich um 2,9 % (KGV, 2024). Das Rentenalter für Frauen wird schrittweise angehoben: Für Jahrgang 1961 gilt 64 Jahre und 3 Monate, bis 2028 einheitlich 65 Jahre (KGV, 2024).

 

Digitalisierung und Fristen

Steuererklärungen für die direkte Bundessteuer sind ab 2025 nur noch elektronisch möglich (KGV, 2024). Verspätete Einreichungen im Kanton Zürich kosten 100 CHF pro Monat (max. 1’000 CHF) (Unternährer, 2024).

 

Zusammenfassung

2025 bringt im Kanton Zürich starke Belastungen für Hauseigentümer durch höhere Vermögenssteuern und Eigenmietwerte (Hauseigentümerverband Region Winterthur, 2024; Vogt & Serra, 2024). Bundesweit stehen Klimaboni, Mindeststeuern und Rentenreformen im Fokus (KGV, 2024). Steuerpflichtige sollten die Auswirkungen auf Immobilien, Weiterbildungskosten und Unternehmensbesteuerung prüfen.

 

Quellen 

Fehr, R. (2025, 20. Februar). 27 Abnahmen, 27 Zunahmen: Das sind die Steuerfüsse aller Zürcher Gemeinden.
watson.ch. https://www.watson.ch/schweiz/wirtschaft/780213226-steuern-sparen-im-kanton-zuerich-in-diesen-gemeinden-mit-tiefem-steuerfuss

Hauseigentümerverband Region Winterthur. (2024, 8. Februar). Höhere Vermögenssteuer- und Eigenmietwerte ab Steuerperiode 2025. HEV Region Winterthur. https://www.hev-winterthur.ch/artikel/hoehere-vermoegenssteuer-und-eigenmietwerte-ab-steuerperiode-2025/

KGV KMU- und Gewerbeverband Kanton Zürich. (2025, 10. Januar). Änderungen im 2025 die KMU betreffen. https://kgv.ch/node/4066

Unternährer, P. (2025, 17. Februar). Im Kanton Zürich sinken die Steuern – wie sieht es in Ihrer Gemeinde aus? Tages-Anzeiger. https://www.tagesanzeiger.ch/steuern-zuerich-diese-gemeinden-senken-2025-die-steuerfuesse-476093898416

Vogt, P. & Serra, M. (2024, 21. Mai). Neubewertung von Liegenschaften im Kanton Zürich per 2025 – was ändert sich?

Die reoplan ist ein erfahrener Partner für Unternehmensberatung, Steuerberatung und weiterführenden Arbeiten im Bereich Treuhand.

Erfahren Sie mehr zu den Treuhand Dienstleistungen der reoplan.
Kontaktieren Sie uns. Wir sind gerne für Sie da.

Autor: Matthias Krautter, matthias.krautter@reoplan.ch

5. März 2025 | Immobilien

Wir stellen vor: Arian Avdija - neuer Geschäftsstellenleiter der reoplan Immobilien AG und der PK Immobilien AG

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Wir freuen uns, Ihnen unseren neuen Geschäftsstellenleiter für die reoplan Immobilien AG und die PK Immobilien AG, Arian Avdija, vorzustellen.
Mit seiner langjährigen Erfahrung in der Immobilienbranche und seiner fundierten Ausbildung bringt er wertvolle Kompetenzen in unser Unternehmen ein.

Arian Avdija ist dipl. Immobilientreuhänder und verfügt über ein umfangreiches Fachwissen in den Bereichen Immobilienbewirtschaftung, -Entwicklung und - Verkauf. In seiner neuen Funktion bei reoplan übernimmt er die Leitung unseres zehnköpfigen Teams und trägt massgeblich zur strategischen Weiterentwicklung unserer Immobiliengeschäfte bei. Sei es bei den Bewirtschaftungs-Mandaten in der reoplan Immobilien AG, oder dem Immobilien-Verkauf bei der PK Immobilien AG.
 

Seine Spezialgebiete umfassen unter anderem:
✅ Professionelle Bewirtschaftung von Immobilien – nachhaltige Werterhaltung und Optimierung von Immobilienportfolios.
✅ Projektentwicklung – Identifikation und Umsetzung von neuen Immobilienprojekten.
✅ Verkauf und Vermarktung – massgeschneiderte Lösungen für Käufer und Investoren.
 

Mit seinem fundierten Wissen, seiner praxisnahen Herangehensweise und seiner Leidenschaft für die Immobilienbranche ist Arian Avdija die ideale Ergänzung für unser Team. Sein Ziel ist es, unseren Kunden erstklassige Dienstleistungen zu bieten und gleichzeitig innovative Lösungen für die sich stetig wandelnden Anforderungen des Immobilienmarktes zu entwickeln.

Wir heissen Arian herzlich willkommen und freuen uns auf die gemeinsame Zusammenarbeit!

 

Erfahren Sie mehr zu den Immobilien Dienstleistungen der reoplan sowie der PK Immobilien AG.

Autor:
John Zahm, john.zahm@reoplan.ch

5. März 2025 | Immobilien

Alles Wichtige zur Mietzinskaution in der Schweiz

Die Mietzinskaution ist ein essenzieller Bestandteil jedes Mietvertrags in der Schweiz. Sie dient dem Vermieter als Sicherheit für ausstehende Mietzahlungen oder Schäden an der Mietsache. Doch welche Varianten gibt es, und welche Vor- und Nachteile bieten sie? In diesem Newsletter stellen wir Ihnen die wichtigsten Optionen vor.
 

1. Das Mietzinskautionskonto

Die klassische Variante ist die Hinterlegung der Kaution auf einem speziellen Mietzinskautionskonto bei einer Bank.

  • Vorteile: Sicher und gesetzlich geregelt; Guthaben bleibt Eigentum des Mieters und wird verzinst.

  • Nachteile: Die gesamte Kaution muss im Voraus hinterlegt werden, was eine finanzielle Belastung sein kann.


2. Mietkautionsversicherung

Eine Alternative ist die Mietkautionsversicherung, bei der eine jährliche Prämie gezahlt wird, anstatt die gesamte Kaution zu hinterlegen.

  • Vorteile: Sofortige finanzielle Entlastung, da keine hohe Summe hinterlegt werden muss.

  • Nachteile: Keine Rückzahlung der Prämien; auf lange Sicht teurer als ein Kautionskonto.


3. Bankgarantie

Hier stellt eine Bank eine Garantie in Höhe der Kaution aus, die der Vermieter im Bedarfsfall abrufen kann.

  • Vorteile: Keine Kapitalbindung für den Mieter.

  • Nachteile: Je nach Bank können Gebühren anfallen, und eine Bonitätsprüfung ist erforderlich.


Fazit

Die Wahl der richtigen Kautionsvariante hängt von den individuellen finanziellen Möglichkeiten und Präferenzen ab. Während das klassische Mietzinskautionskonto sicher und weit verbreitet ist, bieten Versicherungen und Bankgarantien flexible Alternativen. Wichtig ist es, die jeweiligen Kosten und Bedingungen genau zu prüfen, um die beste Entscheidung zu treffen.

Bei Fragen oder für eine persönliche Beratung steht Ihnen das Team von reoplan jederzeit gerne zur Verfügung! Die reoplan ist ein erfahrener Partner für die Bewirtschaftung von Liegenschaften und bietet auch weiterführende Arbeiten wie Verkauf, Bewertung oder Baubetreuung an.

Erfahren Sie mehr zu den Dienstleistungen der reoplan Immobilien AG.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Abklärung Ihrer individuellen Bedürfnisse.
Kontaktieren Sie uns – 033 224 01 50.
 

Autorin:
Sina Schneeberger, sina.schneeberger@reoplan.ch 

5. März 2025 | Digital

Die Schweiz wird Digital wettbewerbsfähiger

Die Schweiz verbessert sich im IMD-Ranking der digital wettbewerbsfähigsten Länder um drei Plätze und erreicht mit Rang zwei ihre bisher beste Platzierung. Besonders in den Bereichen Cybersicherheit, E-Partizipation und Hightech-Exporte konnte das Land Fortschritte erzielen.
 

Trotz des Aufstiegs reicht es nicht für die Spitzenposition: Im aktuellen World Digital Competitiveness Ranking des Lausanner Management-Instituts IMD liegt die Schweiz hinter Singapur auf Platz zwei. Im Vorjahr war sie noch Fünfte hinter Dänemark, Singapur, den Niederlanden und den damals führenden USA. Dänemark steigt dieses Jahr auf Rang drei auf, während die USA auf Platz vier abrutschen. Schweden verbessert sich von Platz sieben auf fünf.

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Fortschritte in Hightech-Exporten, digitaler Bürgerbeteiligung und Cybersicherheit

Laut IMD und Digitalswitzerland hat die Schweiz insbesondere bei Hightech-Exporten (Platz 9), E-Partizipation (Anstieg um 11 Plätze auf Rang 27) und Cybersicherheit (Platz 11) deutliche Verbesserungen erzielt.

Eine verstärkte Cybersicherheit und mehr digitale Bürgerbeteiligung könnten die Führungsrolle der Schweiz weiter stärken.
 

Das Ranking basiert auf drei Hauptfaktoren: Wissen, Technologie und Zukunftsfähigkeit, die wiederum in Unterkategorien unterteilt sind. Die Schweiz bleibt im Bereich Wissen führend und verbessert sich in den Kategorien Technologie (Platz vier) und Zukunftsfähigkeit (Platz fünf). Besonders gut schneidet sie in den Teilfaktoren Fachkräfte (Platz drei), rechtliche Rahmenbedingungen (Platz zwei) und geschäftliche Flexibilität (Platz sieben) ab. Auch in den Bereichen Forschungsstandort (Platz zwei) und technologische Rahmenbedingungen (Platz sieben) gibt es signifikante Fortschritte.
 

Herausforderungen bei Bildung, IT-Integration und Internetgeschwindigkeit

Rückschritte verzeichnet die Schweiz in den Bereichen Aus- und Weiterbildung (Platz acht) sowie IT-Integration (Platz sieben) – beide Kategorien verschlechtern sich im Vergleich zum Vorjahr um einen Rang. Besonders schwach schneidet die Schweiz bei der Geschwindigkeit von Wireless-Breitbandverbindungen ab, wo sie nur Platz 52 unter den 67 bewerteten Ländern erreicht.
 

Gibt es weiteres Verbesserungspotenzial?
Digitale Identitäten sind in anderen Ländern bereits etabliert, und auch das elektronische Patientendossier lässt in der Schweiz noch auf sich warten. Neben finanziellen Investitionen brauche es vor allem Vertrauen in Technologie, Datensicherheit und Institutionen, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben.
 

Das IMD erstellt das World Digital Competitiveness Ranking seit 2017 und bewertet 67 Länder anhand von Statistiken und Umfragen, um ihre digitale Wettbewerbsfähigkeit vergleichbar zu machen. Die private Wirtschaftshochschule IMD erstellt das World Digital Competitiveness Ranking jährlich seit 2017 und stützt sich eigenen Angaben zufolge auf diverse Statistiken und Meinungsumfragen - mit dem Ziel, die digitale Wettbewerbsfähigkeit von 67 Ländern vergleichbar zu ermitteln. Ausgewählte Ergebnisse für die Schweiz stellt das IMD online (PDF) bereit. 

Quellen:
imd.org; www.netzwoche.ch

 

Wir beraten Sie bei der Digitalisierung ihres Unternehmens: 

  • Ist- und Soll-Situation analysieren

  • Digitalisierungspotential eruieren

  • Geeignete Lösungen evaluieren

  • Projektbegleitung von der Analyse bis zur erfolgreichen Umsetzung

 

Erfahren Sie mehr zu unseren Digital-Dienstleistungen und lesen Sie dazu unsere Factsheets:
factsheet_reoplan_digital.pdf

Bei reoplan beobachten wir die Entwicklungen genau und prüfen, wo und wie sich unsere Arbeitsabläufe optimieren lassen, und wie können wir dabei auch die Kundenbedürfnisse ergänzen und verbessern. Unser aktuelles Digitales Angebot für Treuhand- und Immobilienprozesse finden Sie unter:

sowie unser Digitales Kunden-Portal

Sind Sie an unseren Digital-Dienstleistungen interessiert? Kontaktieren Sie uns. Wir sind gerne für Sie da.

Autor:
John Zahm, john.zahm@reoplan.ch

6. November 2024 | Treuhand

Familien- und Kinderzulagen 2025

Im Jahr 2025 stehen in der Schweiz bedeutende Änderungen der Familien- und Kinderzulagen an.

Diese Reformen zielen darauf ab, die finanzielle Belastung von Familien zu verringern und die Unterstützung für Kinder und Auszubildende zu verbessern. Angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten und der wachsenden Herausforderungen für Familien, insbesondere in städtischen Gebieten, sind diese Anpassungen von grosser Bedeutung.
 

Die geplanten Änderungen umfassen die Erhöhung der Mindestansätze für Familienzulagen, was eine direkte finanzielle Entlastung für viele Familien bedeutet. Ausserdem werden die Kinderzulagen erhöht, um den Eltern zu helfen, die Kosten für die Bedürfnisse ihrer Kinder besser zu decken. Zusätzlich werden die Ausbildungszulagen angepasst, um Auszubildenden und ihren Familien zusätzliche Unterstützung zu bieten.

Laut einer Analyse des Bundesrats sind diese Änderungen Teil eines umfassenden Plans zur Stärkung der sozialen Sicherheit und zur Förderung des Wohlstands in der Schweiz. Die Regierung hat demnach erkannt, dass eine Anpassung der Zulagen notwendig ist, um den aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen gerecht zu werden und Familien finanziell zu entlasten. Die geplanten Änderungen im Detail:
 

  • Familienzulagen:

    Die Mindestansätze der Familienzulagen werden ab dem 1. Januar 2025 um 7,1 % erhöht, um der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung Rechnung zu tragen. Diese Anpassung ist notwendig, um sicherzustellen, dass die finanzielle Unterstützung für Familien den gestiegenen Lebenshaltungskosten entspricht. Es wird gewährleistet, dass Familien eine angemessene Unterstützung erhalten, um den täglichen Bedarf ihrer Kinder zu decken.
     

In den Kantonen, die die bundesrechtlichen Mindestansätze ausrichten, führt die Anhebung der Mindestansätze der Familienzulagen automatisch zu einer Erhöhung. Das betrifft bei den Kinderzulagen sieben Kantone (ZH, GL, SO, BL, AG, TG und TI) und bei den Ausbildungszulagen sechs Kantone (ZH, GL, SO, BL, AG und TI). In den Kantonen, die die Familienzulagen seit 2009 bereits erhöht haben oder höhere Zulagen als die bundesrechtlichen Mindestansätze ausrichten, sind andere oder keine Anpassungen zu erwarten. Weitere Informationen zu möglichen Anpassungen in diesen Kantonen werden voraussichtlich im Frühjahr 2025 verfügbar sein.
 

- Kinderzulagen:
Die Kinderzulagen werden von CHF 200,00 auf CHF 215,00 pro Monat erhöht. Diese Erhöhung soll den Eltern helfen, die steigenden Lebenshaltungskosten zu decken und eine bessere Versorgung der Kinder zu
ermöglichen. Besonders für Familien mit mehreren Kindern stellt diese Erhöhung eine wichtige finanzielle Entlastung dar, die ihnen hilft, die Ausgaben für Bildung, Freizeitaktivitäten und den täglichen Bedarf ihrer
Kinder besser zu bewältigen.
 

- Ausbildungszulagen:
Auch die Ausbildungszulagen werden angepasst, von CHF 250,00 auf CHF 268,00 pro Monat. Diese Anpassung soll Auszubildenden und ihren Familien zusätzliche finanzielle Unterstützung bieten, um die mit der
Ausbildung verbundenen Kosten zu decken. Die Erhöhung der Ausbildungszulagen reflektiert die Anerkennung der steigenden Kosten, die mit der Ausbildung verbunden sind, soll dazu beitragen, dass
Auszubildende ihre Ausbildung ohne finanzielle Engpässe fortsetzen können und die Chancengleichheit für alle Kinder und Jugendliche fördern.
 

Bei unverheirateten Eltern stellt sich oft die Frage, wer Anspruch auf Kindergeld bzw. auf die Erziehungsgutschriften hat. Grundsätzlich steht der Elternteil im Vordergrund, der das Kind grösstenteils betreut und bei
dem das Kind hauptsächlich lebt. In speziellen Fällen sind Regelungen zu beachten, die je nach Kanton unterschiedlich sein können. Für detaillierte Informationen über Einzelfälle wird empfohlen, sich an die
zuständigen Sozialversicherungsstellen oder Beratungsdienste zu wenden.
 

Zusammengefasst bieten die geplanten Änderungen der Familien- und Kinderzulagen in der Schweiz im Jahr 2025 eine bedeutende Entlastung für viele Familien. Die Familienzulagen werden ab dem 1. Januar 2025 angepasst, um der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung gerecht zu werden. Dies umfasst eine Erhöhung der Mindestansätze. Die Kinderzulagen werden von CHF 200.00 auf CHF 215.00 pro Monat erhöht, um den Eltern zu helfen, die steigenden Lebenshaltungskosten zu decken. Auch die Ausbildungszulagen werden von CHF 250.00 auf CHF 268.00 pro Monat angepasst, um Auszubildenden und ihren Familien zusätzliche finanzielle Unterstützung zu bieten.
 

Um bestmöglich vorbereitet zu sein, sollten Familien sich rechtzeitig über die Änderungen informieren. Die Webseiten des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV), des Bundesrates und des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) bieten aktuelle und detaillierte Informationen zu den Änderungen. Diese Seiten enthalten auch häufig gestellte Fragen (FAQs) und können wichtige Hinweise zur Umsetzung der Änderungen bieten.
 

-          Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV): https://www.bsv.admin.ch

-          Bundesrat: https://www.admin.ch

-          Eidgenössisches Departement des Innern (EDI): https://www.edi.admin.ch
 

Zudem gibt es zahlreiche Beratungsstellen, die Familien individuell unterstützen können. Dazu gehören örtliche Sozialdienste, Familienberatungsstellen und Organisationen wie Pro Familia oder Caritas. Viele Gemeinden und kantonale Verwaltungen organisieren zusätzlich Informationsveranstaltungen, in denen die Änderungen und ihre Auswirkungen ausführlich erklärt werden. Darüber hinaus gibt  es zahlreiche Online-Communities und Foren, in denen sich Familien austauschen und gegenseitig unterstützen können.

Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Interesse an diesem wichtigen Thema. Bei weiteren Fragen oder Anliegen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,

 

Literaturverzeichnis:

-          Bundesrat. (2024). Bundesrat erhöht Renten und Kinderzulagen ab 2025. Verfügbar unter: https://www.srf.ch/news/schweiz/anpassung-sozialleistungen-bundesrat-erhoeht-renten-und-kinderzulagen-ab-2025

-          Bundesrat. (2024). Mindestansätze der Familienzulagen werden erhöht. Verfügbar unter: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-102232.html 

Die reoplan ist ein erfahrener Partner für Unternehmensberatung, Steuerberatung und weiterführenden Arbeiten im Bereich Treuhand.

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Kontaktieren Sie uns. Wir sind gerne für Sie da.

Autor: Matthias Krautter, matthias.krautter@reoplan.ch

6. November 2024 | Treuhand

Nachhaltigkeitsberichterstattung bei KMU

Welche Themen sind beim KMUs im Bereich Nachhaltigkeit zu beachten und für wen sind die Vorgaben obligatorisch?

Der Begriff Nachhaltigkeit hat sich in den letzten Jahren immer mehr zu einem Begriff einer modernen Geschäftsführung entwickelt. Viele Firmen benutzen den Begriff auch zu Marketingzwecken, um neue Kunden anzulocken oder bestehende Kunden zu behalten. Der nachfolgende Beitrag soll einen kurzen Überblick geben und erklären was hinter dem Begriff Nachhaltigkeit verborgen ist.
 

Oft wird mit dem Begriff Nachhaltigkeit auch der Ausdruck ESG verwendet. ESG ist englisch und steht für die Bereiche Environment (Ökologie), Social (sozialem Engagement) und Governance (allgemeine Unternehmensführungsaspekte).
 

Im Bereich Ökologie werden zum Beispiel Themen wie der CO2 Abdruck, der ein Produkt in der Umwelt hinterlässt oder das Energiemanagement der Unternehmung und damit zusammenhängend Massnahmen zur Reduktion von Energie, Abfallvermeidung oder Wiederverwendung von verschmutztem Wasser gemessen und an die verschiedenen Anspruchsgruppen gemeldet.

Unter sozialem Engagement ist unter anderem die faire Entlöhnung der Mitarbeitenden, Gleichstellung von Arbeitnehmern, Massnahmen gegen Diskriminierung oder auch Unterstützung von sozialen Projekten oder Sponsoring zu verstehen.
 

Der letzte Teilbereich allgemeine Unternehmensführung umfasst Massnahmen zur Unternehmensüberwachung und -steuerung. Darunter sind Themen wie transparente und effektive Organisationsstrukturen, ethische Grundsätze, transparente Vergütungspolitik von Führungskräften oder auch regelmässige Berichterstattung über finanzielle und nicht finanzielle Informationen.

Die aktive Bearbeitung der erwähnten Themen zur Erreichung der der definierten Ziele im jeweiligen Bereich wie auch die Berichterstattung darüber erfüllt den Zweck, das Vertrauen der verschiedenen Anspruchsgruppen (Kunden, Mitarbeitenden, Behörden etc.) zu erhöhen und somit ein verlässlicher und transparenter Partner zu sein.
 

Als Folge des am 1. Januar 2023 eingeführten neuen Aktienrechts (Art. 964b OR ff.) werden grössere Unternehmen verpflichtet über die oben erwähnten Bereiche zu berichten und diesen durch die Revisionsstelle prüfen zu lassen. Die jeweiligen Berichte sind durch das oberste Führungsorgan zu genehmigen und über mindestens 10 Jahre der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Da viele KMUs in der Schweiz als Zulieferer oder Dienstleister von grösseren Unternehmungen dienen hat diese Vorschrift indirekt auch Auswirkung auf deren Tätigkeit. Da ein Grossunternehmen zum Beispiel den CO2 Abdruck des produzierten und verkauften Produktes messen muss ist es darauf angewiesen, dass die jeweiligen Komponentenzulieferer diese Daten ebenfalls erheben um den Anspruchsgruppen ein vollständiges Bild der CO2 Situation des jeweiligen Produktes transparent zu berichten.
 

Dies exemplarische Beispiel zeigt, dass durch die neuen gesetzlichen Vorgaben, die ursprünglich für grössere Unternehmen angedacht gewesen sind, je nach Kundenstruktur auch die KMUs unmittelbar davon betroffen sind.
 

Für die betroffenen KMUs besteht die zukünftige Herausforderung darin, diese Daten effizient und möglichst kostengünstig zu eruieren und eine entsprechende Berichterstattung an die Lieferanten zu gewährleisten. Aufgrund der meistlimitierten Personalkapazitäten müssen diese Tätigkeiten an externe Partner vergeben werden. Als Folge der Neueinführung von dieser Regelung bei Grossunternehmungen sind in der Regel die Berater in diesem Bereich nicht gewohnt die Anforderungen der KMUs zu erkennen und umzusetzen. Somit verbleibt es dem jeweiligen Management zu prüfen ob nicht der schon mit der Finanzbuchhaltung und Prozessen vertraute Treuhänder für diese zusätzliche Unterstützungsleistung beigezogen werden kann.

 
 

Erfahren Sie mehr zu den Treuhand Dienstleistungen der reoplan.

Autor:
Marc Aeberhard, marc.aeberhard@reoplan.ch

6. November 2024 | Treuhand

In eigener Sache: Rolf Hofstetter verstärkt das Team im Bereich Nachfolgeregelung

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Wir freuen uns, Rolf Hofstetter als neuen Spezialisten bei reoplan willkommen zu heissen! Ab sofort bringt er seine umfassende Erfahrung und Kompetenz als Verantwortlicher im Bereich Nachfolgeregelung bei der reoplan Treuhand ein. Er kennt die Tücken der Unternehmensnachfolge und weiss, wie schwer es einem Patron fällt, loslassen zu können.

 

Rolf Hofstetter war über viele Jahre bei derselben Solothurner Bank tätig, wo er verschiedene Führungspositionen innehatte, darunter als Head Local Management Team Solothurn-Oberaargau sowie Leiter Firmenkunden im Marktgebiet Solothurn-Oberaargau. Mit fast fünf Jahrzehnten Berufserfahrung ist er ein echter Experte in seinem Gebiet. Wie er selbst sagt: „Etwas Erfahrung kann einem nicht schaden.“

 

Wir sind überzeugt, dass Rolf mit seinem fundierten Wissen eine wertvolle Bereicherung für unser Team und unsere Kunden sein wird. Herzlich willkommen bei reoplan!
 

Erfahren Sie mehr zu den Treuhand Dienstleistungen der reoplan.

Autor:
John Zahm, john.zahm@reoplan.ch

6. November 2024 | Immobilien

Laden von Elektrofahrzeugen – Rechte und Pflichten für Einstellhallen und Parkplätzen

Die Nachfrage nach Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge wächst rasant, und damit auch die Fragen rund um das Laden in Einstellhallen und Parkplätzen – speziell im Hinblick auf Rechte, Pflichten und individuelle Bedürfnisse von Stockwerkeigentümern und Mietern. 

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Hier sind die wichtigsten rechtlichen und praktischen Aspekte:
 

1. Rechtliches Umfeld 

Die Installation von Ladestationen auf privaten oder gemeinschaftlich genutzten Parkplätzen ist ein Thema, das oft individuelle Vereinbarungen und eine klare rechtliche Grundlage benötigt. Bei Einstellhallen in Mehrfamilienhäusern ist die Zustimmung der Stockwerkeigentümergemeinschaft in der Regel erforderlich. Mietende sollten die Zustimmung des Eigentümers einholen, um eine Ladeinfrastruktur zu installieren. Es lohnt sich, hier die kantonalen Vorschriften zu prüfen, da einige Kantone bereits spezifische Regelungen zu Ladeeinrichtungen eingeführt haben.
 

2. Anpassungen der Infrastruktur 

 Für die Nachrüstung einer Ladeinfrastruktur braucht es oft technische Anpassungen an der bestehenden Stromversorgung, besonders in Einstellhallen. Eigentümergemeinschaften sollten prüfen, ob eine zentrale Lösung für alle Beteiligten sinnvoll und kosteneffizient ist. In vielen Fällen ist es ratsam, die Infrastruktur so anzulegen, dass künftige Anforderungen abgedeckt sind und Ausbauten später problemlos möglich sind.
 

3. Bedürfnisabklärung

Ein gemeinschaftlicher Bedarf und klare Absprachen sind entscheidend für die erfolgreiche Umsetzung. Wir empfehlen eine Umfrage oder Bedarfsklärung in der Eigentümerversammlung oder durch direkte Rücksprache mit den Mietenden. So lassen sich Missverständnisse vermeiden, und alle Beteiligten haben die Möglichkeit, ihre Anliegen einzubringen und von einer möglichen Lösung zu profitieren.
 

4. Kostenverteilung und Abrechnung 

Die Kostenfrage ist oft ein zentraler Punkt: Von der Installation bis hin zur Abrechnung des individuellen Stromverbrauchs muss eine faire Lösung gefunden werden. Verschiedene Abrechnungssysteme bieten hier Lösungen an, die es ermöglichen, die Nutzung der Ladesäule exakt auf den jeweiligen Fahrzeughalter zuzuschneiden.
 

5. Versicherungsfragen und Sicherheit

Auch die Versicherung spielt eine Rolle. Es ist ratsam, sich über die notwendigen Anpassungen in der Versicherung zu informieren, da Elektroinstallationen zusätzliche Sicherheitsanforderungen mit sich bringen.

Für Eigentümergemeinschaften und Vermieter kann es sinnvoll sein, sich bei Bedarf von Fachpersonen beraten zu lassen, um eine Lösung zu finden, die den heutigen und zukünftigen Anforderungen entspricht. 

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Abklärung Ihrer individuellen Bedürfnisse.

Die reoplan ist ein erfahrener Partner für die Bewirtschaftung von Liegenschaften und bietet auch weiterführende Arbeiten wie Verkauf, Bewertung oder Baubetreuung an.
Erfahren Sie mehr zu den Dienstleistungen der reoplan Immobilien AG.

Kontaktieren Sie uns. Wir sind gerne für Sie da.

Autorin:
Larissa Linder, larissa.linder@reoplan.ch

6. November 2024 | Digital

KI-Bilderkennung: Wie funktioniert sie und was sind die Vor- und Nachteile?

KI-Bilderkennung ist eine Technologie, die künstliche Intelligenz (KI/AI) nutzt, um Objekte, Personen, Texte und Aktivitäten in Bildern zu identifizieren, zu analysieren und zu kategorisieren. Wir erklären, wie AI Image Recognition genau funktioniert, welche Anwendungsbereiche und mögliche Vor- bezwischen Nachteile es gibt, sowie ein Fazit zur Anwendung.

Vielfältige Anwendungsmöglichkeiten

Bildererkennung ist ein Bereich der künstlichen Intelligenz, der schon heute vielfältige Anwendungsmöglichkeiten für ganz unterschiedliche Bereiche bietet. So lassen sich beispielswiese Objekte wie Pflanzen identifizieren oder Sie können per Foto nach Produkten im Internet suchen. Die KI kann auch Menschen erkennen und daraufhin nach passenden Profilen in sozialen Medien suchen.

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Funktionsweise der KI-Bilderkennung
 

Was ist Image Recognition und wie funktioniert sie?

Die Bilderkennung oder Image Recognition bezeichnet die Fähigkeit von Computern, Objekte und Personen, aber auch Texte und andere Elemente in Bildern und Videos automatisiert zu erkennen und auf Basis der zugrundeliegenden Trainingsmodelle zu klassifizieren. Dadurch weiss die KI beispielsweise, dass eine Katze eine Katze ist. Die Basis für die Analyse erfolgt im Bereich der künstlichen Intelligenz durch das Machine Learning, mit dem KI-Modelle auf die Erkennung und Klassifizierung unterschiedlicher Daten trainiert werden können.

 

Datenverarbeitung und -vorbereitung

Die KI wird zunächst mit grossen Mengen an Bildern trainiert, die oft manuell markiert (annotiert) sind, sodass die KI lernen kann, verschiedene Objekte und Muster zu unterscheiden.

 

Neurale Netzwerke und Convolutional Neural Networks (CNNs)

Meist werden CNNs eingesetzt, eine Art von neuronalen Netzwerken, die speziell für die Verarbeitung visueller Daten entwickelt wurden. Sie extrahieren und verarbeiten Merkmale wie Kanten, Formen und Texturen.

 

Merkmalserkennung in Schichten

CNNs analysieren Bilder in Schichten, wobei jede Schicht spezifische Merkmale lernt und weitergibt, um letztlich ein Gesamtbild zu erzeugen.

 

Training und Validierung

Das System wird wiederholt mit Trainingsdaten optimiert, um Genauigkeit und Zuverlässigkeit zu verbessern. Über Validierungs- und Testsets wird überprüft, wie gut das Modell generalisieren kann.

 

Feinabstimmung und Fehlerkorrektur

Durch kontinuierliche Anpassungen lernt die KI, Fehler zu reduzieren und bestimmte Bildkategorien zuverlässiger zu erkennen.

 

Wo wird die KI-Bilderkennung eingesetzt?

Gesundheitswesen: In einem Bereich, in dem genaue Analysen von Krankheitsbildern bzw. -ursachen entscheidend sind, kann KI-Bilderkennung bei der Erstellung von medizinischen Diagnosen unterstützen. Dies wird beispielsweise in der Radiologie genutzt, um Röntgenaufnahmen oder MRT-Scans zu analysieren.
 

Sicherheit und Überwachung: In puncto Sicherheitstechnik wird KI eingesetzt, um beispielsweise öffentliche Plätze zu überwachen. So scannt die KI per Gesichtserkennung an Flughäfen, ob sich im Flugbereich als kriminell eingestufte oder gesuchte Personen aufhalten. Ebenso kann mit der AI Image Recognition der Zugang zu Gebäuden beschränkt werden.
 

Mobilität: Ohne die KI-gestützte Bilderkennung wäre autonomes Fahren nicht möglich. Die KI erkennt wesentliche Faktoren wie Verkehrszeichen, andere Fahrzeuge und Personen im Strassenverkehr und Hindernisse und steuert anhand dieser Informationen das Fahrzeug. Dies wird dadurch gewährleistet, dass Kameras und andere Sensoren ständig Input liefern, der für eine reibungslose Fahrt in Echtzeit verarbeitet werden muss.
 

Industrie: In der Fertigung von Waren und Teilen wird die Bilderkennung zur Qualitätskontrolle verwendet. Dadurch können fehlerhafte Waren oder Teile im Produktionsprozess frühzeitig erkannt und aussortiert werden. Möglich sind Analysen auf einer Detailebene, die für das menschliche Auge teils nur schwer zu erkennen ist.
 

Landwirtschaft: In diesem Bereich hilft die Image Recognition mittels KI dabei, Reifegrade von Pflanzen, Nährstoffbedarfe oder Anzeichen von Schädlingsbefall zu identifizieren. Landwirtschaftliche Betriebe nutzen hierzu oftmals Drohnen, die grosse Gebiete erfassen können, ohne andere Maschinen zu bewegen und dadurch beispielsweise zur Bodenverdichtung beizutragen.
 

Einzelhandel: Hier hilft künstliche Intelligenz, Warenbestellungen effizienter zu gestalten, indem etwa zur Neige gehende Produkte erkannt und Neubestellungen automatisch ausgelöst werden. Einige Händlerinnen und Händler nutzen KI auch dazu, mitgenommene Produkte zu registrieren, sodass am Ende des Einkaufs ein automatischer Buchungsvorgang ausgelöst wird. So entfallen Kassenzeiten und das Einkaufserlebnis wird effizienter.
 

Vorteile der KI-Bilderkennung

·         Hohe Geschwindigkeit und Effizienz: KI kann grosse Bildmengen in kürzester Zeit analysieren und identifizieren, was für Anwendungen wie Überwachung und medizinische Diagnosen von Vorteil ist.

·         Automatisierung von Prozessen: Viele Aufgaben, die zuvor manuell durchgeführt werden mussten, wie das Klassifizieren von Objekten in Bildern, können automatisiert werden.

·         Hohe Genauigkeit in spezialisierten Anwendungen: In Bereichen wie der medizinischen Bildanalyse hilft KI, Anomalien wie Tumore präzise zu erkennen.

·         24/7-Betrieb und Skalierbarkeit: KI-Modelle können kontinuierlich arbeiten und grosse Datenmengen verarbeiten, ohne Ermüdung oder Leistungseinbussen.
 

Nachteile der KI-Bilderkennung

·         Abhängigkeit von Trainingsdaten: Die Genauigkeit der KI hängt stark von der Qualität und Vielfalt der Trainingsdaten ab. Wenn wichtige Daten fehlen, kann die KI bestimmte Objekte oder Kontexte nicht
erkennen.

·         Kosten und Aufwand für Training: Das Training von KI-Modellen erfordert erhebliche Rechenressourcen und Fachwissen, was besonders für kleinere Unternehmen eine Herausforderung darstellt.

·         Datenschutzprobleme: Die Erkennung und Speicherung von Bilddaten, insbesondere bei Gesichtern, kann Datenschutzprobleme aufwerfen und gesetzliche Vorschriften erfordern.

·         Einschränkungen bei unvorhergesehenen Bildern: Wenn die KI mit neuen oder stark veränderten Szenarien konfrontiert wird, kann sie falsche Ergebnisse liefern, da sie nicht immer flexibel auf unerwartete
Daten reagieren kann.
 

Fazit

Die KI-Bilderkennung bietet enormes Potenzial zur Effizienzsteigerung und Qualitätsverbesserung in vielen Bereichen und Branchen. Sie kann Aufgaben beschleunigen und automatisieren, sowie menschliches Potenzial erweitern. Gleichzeitig sind Datenschutz, die Abhängigkeit von qualitativ hochwertigen Trainingsdaten und hohe Entwicklungskosten Hürden, die bewältigt werden müssen. Durch kontinuierliche Forschung und ethische Implementierung kann die KI-Bilderkennung jedoch sicherer und zuverlässiger gestaltet werden, sodass sie in den kommenden Jahren noch breitere Anwendung finden wird.


Quellenhinweis:
Foto: PantherMedia
Textbeiträge: Dominik Hochwarth/Julia Klinkusch

 

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Autor:
John Zahm, john.zahm@reoplan.ch

6. November 2024 | reoplan Gruppe

Jahresrückblick und Dankeschön

Liebe Leserinnen und Leser, 
 

ein ereignisreiches Jahr neigt sich langsam dem Ende zu, und wir möchten die Gelegenheit nutzen, uns herzlich für Ihr Vertrauen und Ihre Treue zu bedanken. Dank Ihnen und Ihrer Unterstützung konnten wir auch dieses Jahr viele wertvolle Erfahrungen sammeln, neue Projekte realisieren und wichtige Meilensteine erreichen.
 

Neben den täglichen Aufgaben, spannenden Kundengesprächen und vielfältigen Projekten haben uns einige besondere Entwicklungen in Bewegung gehalten:
 

Kundenservice und Digitalisierung 

Mit der Einführung der Abacus ERP-Software setzen wir unseren Weg konsequent fort, um unsere Prozesse zu optimieren und die Qualität unserer Arbeit zu steigern. Die digitale Weiterentwicklung ermöglicht uns, Ihnen einen noch besseren Kundenservice zu bieten und unterstützt uns auf dem Weg zu einer modernen, zukunftsorientierten Unternehmensstruktur.
 

Marktbearbeitung und Kundennähe 

Mit unserem neuen Standort in Burgdorf sind wir auch im Grossraum Bern noch näher bei unseren Kundinnen und Kunden und können so unseren Service erweitern. Darüber hinaus stärkt die Übernahme der PK Immobilien Thun AG, die Immobilienfirma unseres langjährigen Partners Peter Kohler selig, unsere reoplan Immobilien AG im Bereich Verkauf – ein weiterer Schritt, um für Sie umfassende und regionale Dienstleistungen anbieten zu können.
 

Ihre Anliegen und Rückmeldungen motivieren uns stets, uns weiterzuentwickeln und Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten. Sie sind das Fundament unseres Erfolges, und gemeinsam mit Ihnen blicken wir voller Zuversicht auf das kommende Jahr.

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Für den Jahresendspurt wünschen wir Ihnen viel Erfolg und Energie sowie eine besinnliche und erholsame Adventszeit. Möge das neue Jahr Ihnen und Ihren Liebsten Glück, Gesundheit und Erfolg bringen.

Dankeschön - Ihr reoplan Team

Autor:
John Zahm, john.zahm@reoplan.ch

2. September 2024 | Treuhand

Swisscontrolling Standards für KMU

Kostenkontrolle und Effizienz, Strategisches Controlling und werteorientierte Führung
 

Bedeutung der KMU in der Schweizer Wirtschaft
Über 99 % der Unternehmen in der Schweiz sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die weniger als 250 Beschäftigte haben [1]. Marktwirtschaftlich orientierte Unternehmen streben an, ihre Produkte und Dienstleistungen zu kostendeckenden Preisen anzubieten. Damit dies gelingt, nutzen Schweizer KMU eine Vielzahl von Kennzahlen, um die Unternehmensleistung zu messen, erstellen Budgets und überprüfen diese regelmässig, ordnen Kosten bestimmten Bereichen zu und bestimmen zudem den Punkt, ab dem sie kostendeckend arbeiten.
 

Erfolgsfaktoren für KMU: Kostenmanagement und Controlling

Kennzahlen sind ein zentrales Element im strategischen Controlling, da sie als Basis für fundierte Entscheidungen dienen. Sie ermöglichen eine objektive Bewertung der Markt- und Unternehmensentwicklung und unterstützen die frühzeitige Erkennung von Markttrends, was für KMU im dynamischen Umfeld des EU-Binnenmarkts besonders wichtig ist [2].
 

Herausforderungen der Digitalisierung für KMU

Die grössten Herausforderungen für KMU bei der Digitalisierung liegen in der Kluft zwischen Produktions- und Verwaltungsbereichen, der Nutzung fragmentierter Insellösungen und papierbasierter Parallelprozesse sowie in der fehlenden ganzheitlichen Digitalisierungsstrategie [3]. Die Digitalisierung des Rechnungswesens und Controllings stellt KMU somit vor erhebliche Herausforderungen, insbesondere hinsichtlich der Datenqualität, Datenkonsistenz und der Integration von IT-Systemen [4].
 

Die Rolle des Controllings in der modernen Unternehmensführung

Viele Unternehmen betrachten ihr Controlling immer noch primär als ein Instrument zur retrospektiven und quantitativen Erfassung von Erträgen und Aufwendungen, anstatt es als ein strategisches, zukunftsorientiertes Werkzeug zu nutzen. Ein modernes, strategisches Controlling sollte jedoch darauf abzielen, das Management proaktiv mit relevanten Informationen zu versorgen, um fundierte Entscheidungen für die zukünftige Ausrichtung des Unternehmens zu treffen. Schweizer KMU müssen daher ihr Controlling stärker auf Zukunftsorientierung und strategische Entscheidungsunterstützung ausrichten, um wettbewerbsfähig zu bleiben [4].
 

Spannungsfeld zwischen Unternehmenswert und gelebten Werten

Zwischen den gelebten Unternehmenswerten und dem rationalen Oberziel der Wertschaffung des Unternehmens besteht ein Spannungsfeld. Die Schaffung und der Erhalt eines Unternehmenswertes sind nur möglich, wenn die Unternehmenswerte nachhaltig gelebt werden. Durch die enge Verknüpfung der wirtschaftlichen Existenz der Inhaber mit der Existenz des Unternehmens prägen deren Werte massgeblich auch die Unternehmenswerte, die Kultur und die Führung. Nachhaltig gelebte Werte sind somit die Grundlage für den langfristigen Erfolg und die Wertsteigerung in Schweizer KMU [5].


Wertorientierte Führung in KMU: Nachhaltige Entwicklung und Verantwortung

Wertorientierte Führung in KMU zielt darauf ab, die langfristige Wertschöpfung des Unternehmens zu maximieren. Dabei stehen nicht ausschliesslich finanzielle Aspekte im Vordergrund, sondern auch die Berücksichtigung von Kundenbedürfnissen, Mitarbeiterzufriedenheit und gesellschaftlicher Verantwortung. Im Mittelpunkt steht nicht die kurzfristige Gewinnmaximierung, sondern die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens. Dieser Ansatz ist ganzheitlich und bezieht alle Unternehmensbereiche und Stakeholder ein, um eine gemeinsame Ausrichtung zu schaffen.

Die Unternehmensstrategie wird an den Wertschöpfungszielen ausgerichtet, und es werden klare und messbare Ziele definiert, um den Fortschritt zu verfolgen. Dabei werden auch die Mitarbeiter aktiv in die Gestaltung und Umsetzung der Unternehmensstrategie einbezogen. Da der Kunde die Einnahmequelle ist, stehen seine Bedürfnisse und Erwartungen im Zentrum aller Aktivitäten. Um den langfristigen Erfolg zu sichern, sind kontinuierliche Innovationen unerlässlich. Zudem übernehmen Unternehmen Verantwortung für ihre Mitarbeiter, die Umwelt und die Gesellschaft.
 

Swiss Controlling Standards: Leitlinien für finanzielle Stabilität in KMU

Die Swiss Controlling Standards bieten praktische Empfehlungen für die finanzielle Führung von Unternehmen in der Schweiz und sind besonders auf die Bedürfnisse von KMU zugeschnitten. Sie liefern klare Grundsätze und wertvolle Hilfestellungen in verschiedenen Bereichen des Controllings, darunter die Investitionsrechnung, bei der Investitionsprojekte bewertet und analysiert werden, und die Budgetierung, die sich auf die Planung und Kontrolle der finanziellen Mittel konzentriert. Darüber hinaus umfasst das Reporting die Erstellung von Berichten zur finanziellen Lage und Leistung des Unternehmens, während das Projektcontrolling die Überwachung und Steuerung von Projekten sicherstellt. Ein weiterer zentraler Aspekt ist die wertorientierte Führung, die die Unternehmensführung auf die Steigerung des Unternehmenswertes ausrichtet. Diese Standards tragen dazu bei, die finanzielle Stabilität und Effizienz in Unternehmen zu gewährleisten [6].
 

Literaturverzeichnis

[1]      Bundesamt für Statistik, Sektion Wirtschaftsstruktur und -analysen. (2024). Kleine und mittlere Unternehmen. https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/industrie-dienstleistungen/unternehmen-beschaeftigte/wirtschaftsstruktur-unternehmen/kmu.html

[2]      Gaubinger, K. (2000). Strategisches Marketing-Controlling für KMU: Basis für den Erfolg im EU-Binnenmarkt. Gabler Edition Wissenschaft.

[3]      Szedlak, C., Malachow, M., Leyendecker, B., & Reinemann, H. (2023). Durchgängigkeit und Qualität der Digitalisierung in KMU. In S. Gröger (Hrsg.), Nachhaltiges Qualitätsdatenmanagement. GQWT2 2022 (S. 170–193). Springer Vieweg, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-40588-5_10

[4]      Mayr, S. (2021). Digitalisierung des Rechnungswesens und des Controllings in KMU. Controlling, 33(4), 4-9.

[5]      Gonschorek, T. (2016). Wert(e)orientierte Unternehmensführung im Mittelstand. In I. Gestring, T. Gonschorek, A. K. Haubold, R. Sonntag & R. von der Weth (Hrsg.), Ethik im Mittelstand (S. 141–153). Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-09552-9_7

[6]      Pfaff, D., & Speck, M. (2024). Swiss Controlling Standards - Best Practice im Controlling, Bundle. SKV.

Die reoplan ist ein erfahrener Partner für Unternehmensberatung, Steuerberatung und weiterführenden Arbeiten im Bereich Treuhand.

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Autor: Matthias Krautter, matthias.krautter@reoplan.ch

2. September 2024 | Treuhand

Onlinepflicht für die Mehrwertsteuer

Seit dem 1. Januar 2024 gilt die elektronische Anmeldung und Abrechnung der MWST gemäss Bundesgesetz der Mehrwertsteuer, Art. 65a, als Pflicht. Erfahren Sie hier mehr dazu.

Das Jahr 2024 gilt hierbei als Übergangsfrist. Unternehmen, die bisher mit der Papierabrechnung die MWST deklariert haben, können dies noch bis Ende 2024 tun. Das letzte Bestellformular für eine Papierabrechnung liegt dem Versand des Abrechnungscodes Ende November 2024 bei.
 

Ab dem 1. Januar 2025 gilt eine generelle Pflicht der Online-Einreichung via ePortal.
 

Gemäss ESTV betrug im 2023 der Anteil auf Papier eingereichter MWST-Abrechnungen noch 6.2%. Wer also noch nicht auf die elektronische Form umgestellt hat, muss dies zwingend in den nächsten Monaten machen.
 

Bei nicht einhalten der elektronischen Einreichung im 2025 wird die Steuerverwaltung eine Mahnung versenden. Kommt das steuerpflichtige Unternehmen der Nachfrist zur Online-Einreichung nicht nach, so gilt die Eingabe auf dem Papierformular als nicht eingereicht. Dies hat eine Busse aufgrund von Verletzung von Verfahrenspflichten und eine Besteuerung aufgrund einer Ermessungseinschätzung zur Folge.

Um vom Papierformular auf die elektronische Einreichung zu wechseln, gibt es zwei Varianten. Für beide muss das ePortal der ESTV aufgerufen werden (Link: https://eportal.admin.ch/start).

 

1.    MWST-Abrechnung pro: Dies ist die Vollversion mit allen zurzeit verfügbaren Funktionalitäten und Dienstleistungen. Hierfür muss ein Benutzerkonto erstellt werden.

2.    MWST-Abrechnung easy: Diese Online-Abrechnung verfügt über ein einfaches Gastlogin. Zudem können Steuervertreter optional von der Deklarationsfreigabe Gebrauch machen. Die Deklarations-
freigabe ist ein Dokument, dass die steuerpflichtige Person – zur Bestätigung der elektronisch eingereichten Abrechnung des Steuervertreters – unterzeichnet und der ESTV per Post einreicht.

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Erstellen wir für Sie die MWST- Abrechnung? Dann müssen Sie nichts unternehmen.
 

Erstellen Sie die MWST-Abrechnung selbständig? Dann empfehlen wir Ihnen die Erstellung eines Benutzerkontos und somit der MWST-Abrechnung pro zu nutzen.
 

Die Steuerverwaltung wird in den kommenden 2 Jahren das Online-Steuerportal weiter ausbauen, damit der Support besser gewährleistet werden kann. In den Jahren 2022 und 2023 erhielt die Abteilung Erhebung pro Arbeitstag um die 1'000 Telefonanfragen. Um diese vielen Fachauskünften bewältigen bzw. vermindern zu können, sollen diverse Dienste, wie z.B. das Aufrufen eines aktuellen MWST-Kontoauszuges, künftig über das ePortal möglich gemacht werden.

 

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Autorin: Katharina Kessler

2. September 2024 | Treuhand

Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes per 1. Januar 2025

Ausgangslage

Das Parlament hatte im Juni 2023 eine weitere Vorlage des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) verabschiedet. Da die Referendumsfrist im Oktober 2023 ungenutzt verstrich, ist die Inkraftsetzung der Änderungen für den 1. Januar 2025 geplant. Zuerst muss die Teilrevision allerdings noch vom Bundesrat beschlossen werden. Dies ist für den Herbst 2024 vorgesehen. Insgesamt werden 34 Gesetzesartikel geändert, neu eingefügt bzw. aufgehoben.

Die wichtigsten Änderungen im MWSTG per 1. Januar 2025 im Überblick

·         KMU haben künftig die Möglichkeit, die Mehrwertsteuer jährlich abzurechnen.

 

·         Die aktive Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen ist neu von der MWST ausgenommen.

 

·         Leistungen der koordinierten Versorgung im Zusammenhang mit Heilbehandlungen sind neu von der MWST ausgenommen (Managed Care-Leistungen)

 

·         Das Zurverfügungstellen von Infrastruktur an Belegärzte in Ambulatorien und Tageskliniken ist neu von der MWST ausgenommen

 

·         Betreuungs- und hauswirtschaftliche Leistungen der privaten Spitex sind neu von der MWST ausgenommen

 

·         Das Zurverfügungstellen von Personal ist für bestimmte Zwecke neu bei allen nicht-gewinnorientierten Organisationen von der MWST ausgenommen

 

·         Subventionen unterliegen künftig nicht mehr der MWST, wenn sie vom ausrichtenden Gemeinwesen ausdrücklich als Subvention oder anderer öffentlich-rechtlicher Beitrag bezeichnet werden

 

·         Die Bezugsteuerpflicht wird auf die Übertragung von Emissionsrechten, Zertifikaten und Bescheinigungen für Emissionsverminderungen, Herkunftsnachweisen für Elektrizität und ähnlichen Rechten
ausgeweitet und gilt in diesem Bereich auch für Bezüge von inländischen Unternehmen

 

·         Als Massnahme gegen sogenannte Serienkonkurse kann die ESTV unter bestimmten Voraussetzungen von Mitgliedern der geschäftsführenden Organe von Unternehmen Sicherheiten für Steuern, Zinsen und
Kosten ihres Unternehmens verlangen

 

·         Einführung der Plattformbesteuerung: Online-Versandhandelsplattformen gelten als Leistungserbringer und werden mehrwertsteuerpflichtig

 

·         Einführung einer Informationspflicht für alle Internet-Plattformen

 

·         Ausländische Tour Operators werden dank einer neuen MWST-Ausnahme von der Steuerpflicht befreit, wenn sie Reisen in die Schweiz organisieren

 

·         Für Produkte der Monatshygiene gilt neu der reduzierte MWST-Satz

 

MWSTG mit Änderungen ab 2025:


Änderungen in der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV)

Der Bundesrat wird die MWSTV-Änderungen voraussichtlich im September 2024 verabschieden. Es ist geplant, sie gleichzeitig mit der Teilrevision des MWSTG auf den 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen.

Entwurf der geänderten MWSTV: Verordnungsentwurf (admin.ch)

 

Detaillierter Blick auf die freiwillige jährliche MWST-Abrechnung ab 1. Januar 2025
 

Voraussetzungen / Rahmenbedingungen

Die neue jährliche MWST-Abrechnung kann über das Onlineportal MWST-Abrechnung pro (Vollversion mit eigenem Benutzerkonto) beantragt werden. Über MWST-Abrechnung easy wird es nicht möglich sein.

Der Wechsel muss spätestens 60 Tage nach Beginn der Steuerperiode online gemeldet/beantragt werden. (Neu Art. 76b, Abs. 1 MWSTG)
 

KMU bzw. Personen mit einem Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen von max. CHF 5'005'000 können auf diese Methode wechseln. Dies entspricht aktuell 95% der steuerpflichtigen Unternehmen in der Schweiz. (Neu Art. 35, Abs. 1bis, Bst. b MWSTG)
 

Bei neu steuerpflichtigen Personen muss die Beantragung spätestens 60 Tage nach Zustellung der MWST-Nr. elektronisch über das Onlineportal «pro» eingereicht werden. Ansonsten muss erst eine ganze Steuerperiode (01.01.-31.12.) effektiv abgerechnet werden. (Neu Art. 76a MWSTG)
 

Die Bewilligung zur jährlichen Abrechnung kann von der ESTV verweigert oder widerrufen werden, wenn die steuerpflichtige Person ihren Abrechnungs- und Zahlungspflichten nicht oder nur teilweise nachkommt (z.B. eingeschätzt oder betrieben worden ist). (Neu Art. 35a, Abs. 1 MWSTG)
 

Die jährliche Abrechnung muss während mindestens einer ganzen Steuerperiode beibehalten werden. (Neu Art. 35a, Abs 2 MWSTG)

Wer von der jährlichen zur monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen Abrechnung wechselt, kann frühestens nach drei Steuerperioden wieder zur jährlichen Abrechnung wechseln. (Neu Art. 35a, Abs 3 MWSTG)

Wechsel sind jeweils auf den Beginn einer Steuerperiode (01.01.) möglich. (Neu Art. 35a, Abs 4 MWSTG)
 

Auch die Abmeldung der jährlichen Abrechnung muss der ESTV spätestens 60 Tage nach Beginn der Steuerperiode über das Onlineportal gemeldet/beantragt werden. (Neu Art. 76c, Abs. 1 MWSTG)
 

Umsetzung

Wird die jährliche Abrechnungsmethode beantragt und von der ESTV bewilligt, so legt die ESTV entsprechende Raten fest und stellt diese via Onlineportal in Rechnung. (Neu Art. 86a, Abs. 1 MWSTG) Es wird keinen physischen Versand für diese Raten geben.
 

Massgebend für die Festlegung der Raten ist die Steuerforderung der letzten Steuerperiode. Ist sie noch nicht bekannt, so wird sie von der ESTV geschätzt. Bei neu steuerpflichtigen Personen ist die bis zum Ende der ersten Steuerperiode erwartete Steuerforderung massgebend. (Neu Art. 86a, Abs. 2 MWSTG)
 

Bei Anwendung der effektiven Abrechnungsmethode (Art. 36) und bei Abrechnung nach Pauschalsteuersätzen (Art. 37 Abs. 5) beläuft sich eine Rate auf einen Viertel, bei Abrechnung nach Saldosteuersätzen (SSS) (Art. 37 Abs. 1–4) auf die Hälfte der Steuerforderung nach. (Neu Art. 86a, Abs. 3 MWSTG)
 

Die Raten sind bis 150, 240 und 330 Tage bzw. 240 Tage bei SSS nach Beginn der Steuerperiode zu begleichen. (Neu Art. 86a, Abs. 6 MWSTG)

Dies entspricht den bisher bekannten Zahlungsfristen der MWST-Abrechnungen.
 

Die Steuerpflichtigen können über das Onlineportal bis 10 Tage vor Fälligkeit der Rate eine Anpassung der Ratenhöhe beantragen (erhöhen oder herabsetzen). (Neu Art. 76d und Art. 86a, Abs. 5 MWSTG).

Sollten die Raten allerdings merklich zu tief gesetzt werden, kann die ESTV die Genehmigung zur jährlichen Abrechnung widerrufen (auf die übernächste Steuerperiode). Weiter sollte beachtet werden, dass auf dem Abrechnungsbetrag Ende Jahr Verzugszinsen verrechnet werden (wenn total über CHF 100.00), wenn die Raten eigenständig und nachweislich zu tief herabgesetzt worden waren.

Es ist erlaubt und möglich, die Raten gemäss Quartalsumsätzen anzupassen. Sie dürfen nur nicht in Summe zu tief angesetzt sein.

Zinsgutschriften wird es Ende Jahr keine geben. Es lohnt sich somit nicht, zu hohe Ratenzahlungen zu leisten.

Erfahren Sie mehr zu den Treuhand Dienstleistungen der reoplan.

Autorin: Katharina Kessler

2. September 2024 | Immobilien

Klarheit bei Ihrer Heiz-/Nebenkostenabrechnung

Stehen Sie oft ratlos vor Ihrer Heiz-/Nebenkostenabrechnung und wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Keine Sorge, Sie sind nicht allein. Hier finden Sie einen einfachen Leitfaden zur Kontrolle Ihrer Heiz-/Nebenkostenabrechnung, damit Sie Klarheit über Ihre Ausgaben erhalten und mögliche Einsparungen erkennen können.

Bald ist es so weit und die ersten Heiz-/Nebenkostenabrechnungen werden versandt. Anbei zählen wir Ihnen einige Punkte auf, die Ihnen helfen sollen, Ihre Abrechnung zu kontrollieren, zu verstehen und mögliche Unstimmigkeiten zu erkennen:
 

1.    Abrechnungsperiode überprüfen:

Vergewissern Sie sich beim Ein- oder Auszug, dass der Abrechnungszeitraum auf Ihrer Heiz-/Nebenkostenabrechnung stimmt.

 

2.    Prüfung der Nebenkosten:

Auf der Nebenkostenabrechnung muss klar ersichtlich sein, welche Kosten für welche Nebenkostenposition (Heiz- und Warmwasser, Hauswartung etc.) angefallen sind. Nehmen Sie den Mietvertrag zur Hand und kontrollieren Sie, ob alle auf der Abrechnung aufgeführten Nebenkostenpositionen darin erwähnt sind. Nebenkosten sind nur geschuldet, wenn sie im Mietvertrag ausdrücklich erwähnt sind.

Besuchen Sie die Website des MV Mieterinnen- und Mieterverbandes. Hier finden Sie ein Merkblatt mit einer abschliessenden Auflistung der zulässigen und nicht zulässigen Kosten: file://///srvfs01.reoplan.local/home$/as/Downloads/Merkblatt_unzulaessige_Nebenkosten.pdf

 

3.    Prüfung Verteilschlüssel

Von den Gesamtkosten muss der Mieter nur den Anteil seiner Wohnung bezahlen. Die Gesamtkosten werden nach einem klaren Verteilschlüssel auf alle Mietparteien aufgeteilt. Wie der Schlüssel erfasst wird (ob nach Quadratmeter, Wertquote, etc.) ist gesetzlich nicht geregelt, muss jedoch nachvollziehbar sein.
 

4.    Vergleich mit Vorjahr

Falls eine Vorjahresabrechnung besteht, diese mit der aktuellen Heiz-/Nebenkostenabrechnung vergleichen. Sind die Kosten bei einzelnen Positionen gestiegen, kann dies auch an der effektiven Erhöhung dieser Kosten liegen (z.B. Preis Heizöl, sehr kalter Winter, etc.). Gegen Erhöhung dieser Art ist nichts einzuwenden. Werden jedoch neue Positionen weiterverrechnet, oder ist der Verteilschlüssel ohne Bekanntgabe durch ein amtliches Formular angepasst worden, kann der Mieter eine schriftliche Einsprache innert 30 Tagen bei der Verwaltung/Eigentümer einreichen.
 

5.    Prüfung der Akontobeiträge

Denken Sie daran, auch die Akontobeiträge Ihrer Heiz-/Nebenkostenabrechnungen zu überprüfen. Wurden Ihnen die effektiv bezahlten Akontobeiträge gutgeschrieben? Hatten Sie in den letzten Jahren immer hohe Nachzahlungen, sind die Akontobeiträge möglicherweise im Mietvertrag zu tief angesetzt worden. Nach Rücksprache mit der Verwaltung/Eigentümer können die Akontobeiträge jederzeit angepasst werden.

 

Sollten Sie weiterhin Fragen haben oder bestehen Unklarheiten zu Ihrer Heiz-/Nebenkostenabrechnung, so zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Die reoplan ist ein erfahrener Partner für die Bewirtschaftung von Liegenschaften und bietet auch weiterführende Arbeiten wie Verkauf, Bewertung oder Baubetreuung an.
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Kontaktieren Sie uns. Wir sind gerne für Sie da, T 033 224 01 50

Autorin: Aleksandra Kostic, aleksandra.kostic@reoplan.ch

2. September 2024 | Digital

Finanz- und Buchhaltungssoftware – was ein Wechsel auf Abacus und seine Deepbox bedeuten kann

Neue Möglichkeiten in der Prozesslandschaft
Der vollzogene Softwarewechsel der reoplan auf das die leistungsstarke Businesssoftware von Abacus bringt nebst den bewährten Buchhaltungstools auch neue Möglichkeiten in der Prozesslandschaft. Eine davon ist die KI-gesteuerte Datenverarbeitungssoftware Deepbox.

Mit Deepbox von Abacus steht eine vielseitige All-in-One-Lösung für den Dokumentenaustausch, die speziell für Unternehmen entwickelt wurde, um den Dokumenten- und Belegaustausch zu vereinfachen und den Belegfluss zu optimieren und automatisieren. Bereits in unserem ersten Jahr mit Abacus haben wir mehrere Kundenprojekte mit der Deepbox umsetzen können, und dies mit viel Freude bei den Kunden auch bei uns.
 

Gerne stellen wir die Funktionen von Deepbox etwas genauer vor:
 

1. Zentraler Eingangspunkt:

Die Deepbox ermöglicht es, Belege und Dokumente zentral an einem Ort über integriertem E-Mail-Postfach, Drag-and-Drop-Upload oder einer Ordnerüberwachung zu empfangen und anschliessend automatisch in Abacus weiter zu verarbeiten.
 

2. Echtzeit-Verarbeitung:

Belege, die in die Deepbox hochgeladen werden, werden in Echtzeit mit deepO (Datenerfassungs-KI) und deepFlow (Geschäftsautomatisierung) verarbeitet und in die entsprechenden Buchhaltungsprozesse eingebunden. Dabei trainieren wir laufend dem System Regelwerke und Automatismen an.
 

3. Nahtlose Integration mit Abacus:

Die Deepbox ist vollständig in die Abacus-Buchhaltungssoftware integriert. Dies bedeutet, dass alle Dokumente automatisch den entsprechenden Buchungen und Transaktionen zugeordnet werden können. Belege werden so direkt in die Belegfreigabe von Abacus an die jeweilige Stelle zugestellt.
 

4. Dokumentenarchivierung:

Alle importierten Belege werden sicher in der Deepbox und Abacus gespeichert, was die langfristige Archivierung und das einfache Wiederfinden von Dokumenten erleichtert. Zudem sind die Belege immer über die App (Mobile und Desktop) abrufbar.
 

5. OCR-Technologie:

Die Deepbox nutzt OCR-Technologie, um Text in eingescannten Dokumenten zu erkennen und automatisch auszulesen. Dies ermöglicht eine automatische Zuordnung von Belegen zu den richtigen Kategorien und Konten. Ferner können Belege über eine Full-Text Suche gefunden werden.
 

6. Benutzerfreundliches Interface:

Die Deepbox bietet eine intuitive Benutzeroberfläche, die den Zugriff und das Management von Dokumenten einfach und effizient gestaltet, auch für Nutzer ohne tiefgehende IT-Kenntnisse.

 

Fazit:

Mit der Deepbox von Abacus schlagen wir ein neues Kapitel in der KI-Welt für Buchhaltungssoftware und deren Datenverwaltung auf. Wege werden kürzer und der Belegfluss schneller. Aber auch der Einsatz von KI heisst nicht zwangsläufig, dass alles von alleine erledigt wird. Früher wurden alle Belege einzeln verbucht. Heute übernimmt das zu einem grossen Teil die KI. Aber auch sie muss gepflegt und laufend optimiert werden. Nach dem die Deepbox einmal eingerichtet ist, muss man sie stetig weiter trainieren und lernen, was sie genau tun oder auch lassen soll.

Unsere Arbeit als Treuhänder hat sich somit gewandelt und verlagert. Generell bahnen sich bei den Treuhandunternehmen neue Entwicklungen und Aufgaben an. Der Umgang mit zeitgemässen Tools und Prozessen wird immer wichtiger und die reinen Buchführungsarbeiten treten in den Hintergrund. Unsere Mitarbeiter werden deshalb laufend weitergebildet und der fachliche Austausch untereinander ist sehr hoch, um das Optimum aus der neuen Technik herauszuholen. Stets mit dem Ziel, die Qualität hoch zu halten und dennoch effizienter zu werden. 

Wir beraten Sie bei der Digitalisierung ihres Unternehmens: 

  • Ist- und Soll-Situation analysieren

  • Digitalisierungspotential eruieren

  • Geeignete Lösungen evaluieren

  • Projektbegleitung von der Analyse bis zur erfolgreichen Umsetzung

Bei reoplan beobachten wir die Entwicklungen genau und prüfen, wo und wie sich unsere Arbeitsabläufe optimieren lassen, und wie können wir dabei auch die Kundenbedürfnisse ergänzen und verbessern. Unser aktuelles Digitales Angebot für Treuhand- und Immobilienprozesse finden Sie unter:

Erfahren Sie mehr zu unseren Digital-Dienstleistungen und lesen Sie dazu unsere Factsheets:
factsheet_reoplan_digital.pdf

Sind Sie an unseren Digital-Dienstleistungen interessiert? Kontaktieren Sie uns. Wir sind gerne für Sie da.

Autor: John Zahm, john.zahm@reoplan.ch

1. Juli 2024 | Treuhand

reoplan Treuhand AG - ab 1. Juli auch in Burgdorf

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Die Imhof Treuhand AG übergibt an die reoplan Treuhand AG (im Bild: Marc Aeberhardt von der reoplan Treuhand AG (links) übernimmt von Gerhard Imhof (Imhof Treuhand AG) die Geschäfte)

Nachfolgeregelung

Herr Gerhard Imhof geht mit seiner Imhof Treuhand AG in Burgdorf nach über 40 Jahren erfolgreicher Führung einen wichtigen Schritt in die Zukunft, und übergibt seine Geschäfte per 1. Juli 2024 an die reoplan Treuhand AG.

Für die reoplan Gruppe ist die Übernahme und die Eröffnung des neuen reoplan-Standortes an der Technikumstrasse 8 in Burgdorf einen echten Mehrwert, und stärkt ihre Position in der Region.


Team

Wir sind hoch erfreut, Frau Melanie Moser mit ihrer langjährigen Erfahrung in die reoplan Familie willkommen zu heissen. Ihr Engagement für Servicedienstleistungen in höchster Qualität und den Fokus auf die Kundenzufriedenheit, macht sie zur idealen Wahl als Standortleiterin. 
Als eidg. Dipl. Treuhandexpertin betreut sie seit über 15 Jahren ihre Kunden mit Kompetenz und Expertise. Ihr zur Seite steht Jessica König in der Sachbearbeitung Treuhandwesen.

 

Frau Moser und ihr Team steht ab sofort für alle Treuhand-Anliegen zur Verfügung. Wir wünschen dem neuen reoplan Team in Burgdorf.
 

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Autor:
John Zahm, john.zahm@reoplanch

1. Juli 2024 | Treuhand

Frau Aulona Isaj - meine Ausbildung zur Kauffrau Treuhand in der reoplan

Ein Rück- und Einblick in meine Lehrzeit bei der reoplan Treuhand AG

Warum eine Lehre als Kauffrau absolvieren?
Mein Name ist Aulona Isaj, ich bin 20 Jahre alt und komme aus Schönbühl. Als ich mich für eine Ausbildung entscheiden musste, war mir nicht sofort klar, welcher Weg der richtige für mich ist. Nach einigen Recherchen und reiflicher Überlegung entschied ich mich für die Ausbildung zur Kauffrau im Treuhandwesen bei der reoplan Treuhand AG in Bern. Dieser Bereich schien mir eine spannende Mischung aus neuen Herausforderungen und der Möglichkeit, in verschiedene Aspekte der Wirtschaft einzutauchen.

In diesem Beitrag möchte ich meine Erfahrungen teilen und einen Einblick in meinen Alltag als Auszubildende geben.

Der Start

Ich erinnere mich gut an meinen Schnuppertag im Oktober 2019. Ich wurde herzlich empfangen und mir wurde vieles über den kaufmännischen Beruf im Treuhandwesen gezeigt, weshalb ich mich für die reoplan Treuhand AG entschied. Der Schnuppertag hat mich vollkommen überzeugt. Im August 2020 startete ich schliesslich mit meiner Lehre.

Ich wurde vom Team sehr herzlich empfangen und mir wurden alle Programme und Abläufe vorgestellt. Wir assen zusammen zu Mittag, um uns näher kennenzulernen. Zuerst wurde ich mit administrativen Arbeiten vertraut gemacht, wie beispielsweise das Erstellen interner Rechnungen, das Kontrollieren der Zeiterfassung der Mitarbeitenden, das Verbuchen der Kasse und die Erledigung der «Freitagsämtli». Später wurde ich in die Buchhaltung eingeführt, und dieser Bereich wurde mir genau erklärt und instruiert, so dass ich selbstständig jeden Monat die Buchhaltung eines Mandanten erledigen konnte. Zusätzlich erstellte ich monatlich Debitorenrechnungen für einen Mandanten sowie erfasste und bezahlte ich die Kreditorenrechnungen. Beim Verbuchen der Kreditorenrechnungen achtete ich besonders darauf, das richtige Konto zu wählen.
 

Was ich in den letzten Jahren lernte:

  • Buchführung

  • Kassen, Post & Bank buchen

  • Steuererklärungen

  • Steuererklärungen vorbereiten, inklusive Ausfüllen, um sie dann mit dem Mandatsleiter zu besprechen

  • Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung

  • Kreditoren zahlen und Debitoren erstellen und sicherstellen, dass die Rechnungen bezahlt werden

  • Administration

  • Organisieren und Managen des Büroalltags, wie interne Rechnungen, Kasse verbuchen, Einkauf, Zeiterfassung etc.

  • Lohnabrechnung

  • Lohnabrechnungen erstellen, inklusive Abzüge und Zuschläge kontrollieren


Kunden
Persönlich und beruflich hat mich die Ausbildung weitergebracht. Ich habe gelernt, mit Kunden umzugehen und mich in bestimmten Situationen richtig zu verhalten. Anfangs fiel es mir etwas schwer das Telefon zu bedienen und Informationen korrekt aufzunehmen, was aber heute kein Problem mehr für mich ist. Neben dem telefonischen Kontakt habe ich auch gelernt, effektiv per E-Mail zu kommunizieren. Zum Beispiel habe ich gelernt, klare und präzise Anfragen zu formulieren und auf Kundenwünsche zuvorkommend zu reagieren. Durch die Ausbildung habe ich die Bedeutung von Fristen gelernt, beispielsweise die Einhaltung von Abgabeterminen für Steuererklärungen. Es wurde mir klar, dass es wichtig ist die Kunden rechtzeitig zu informieren, falls eine Deadline nicht eingehalten werden kann. Zudem habe ich Strategien entwickelt, um in Stresssituationen ruhig zu reagieren, mich gut zu organisieren und täglich eine To-Do-Liste zu erstellen, damit nichts vergessen geht. Bei Fragen konnte ich mich stets an meine Kollegen wenden, die sich immer die Zeit nahmen mich so gut unterstützen konnten.
 

So sieht ein typischer Alltag bei mir als Lernende Kauffrau im Treuhandwesen aus:

Als erstes erledige ich den Morgenrundgang. Das heisst, ich schaue, dass das Büro – vor allem vorne beim Empfang – einladend aussieht. Ich fülle das Kopierpapier nach und lege frische Früchte hin. Je nachdem gehe ich noch einkaufen, zum Beispiel Früchte, Milch etc. Danach setze ich mich an meine To-Do-Liste, die ich am Abend vorher gemacht habe, um meine Pendenzen von gestern abzuarbeiten. Zugleich bediene ich die Zentrale, helfe den Kunden bei ihren Anliegen oder leite Anrufe weiter. Am Abend, kurz vor Feierabend, mache ich noch den Abendrundgang und erledige den Postausgang.

Nach 4 Jahren schliesst sich nun der Kreis: Im Juni 2024 standen meine Abschlussprüfungen zur Kauffrau an, welche ich erfolgreich bestanden habe. Ich bedanke mich beim reoplan Team, welches mich über all diese Jahre toll betreute und unterstützte.
 

Kauffrau EFZ
Den Entscheid, meine erste Ausbildung zur Kauffrau zu machen, bereue ich nicht. Im Gegenteil! Nun freue ich mich, ab September 2024 als frischgebackene Kauffrau EFZ (mit eidg. Fähigkeitszeugnis) die Stelle "Sachbearbeiterin Treuhand" bei der reoplan Treuhand AG anzutreten. Vor allem freue ich mich, mein erworbenes Wissen einzusetzen und das Team und unsere Kunden weiterhin kompetent zu unterstützen!
 

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Autor:
Aalona Isaj, aulona.isaj@reoplanch

1. Juli 2024 | Immobilien

Senkung Leitzinssatz – Wie reagiert der Immobilienmarkt auf die zweite Leitzinssenkung in Folge?

Die Schweizer Nationalbank (SNB) hat im Juni 2024 den Leitzins neu auf 1.25% (vorher 1.5%, Stand März 2024) festgelegt. Was bedeutet dies für den Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft in Bezug auf Hypotheken und Immobilienpreise? Wir haben für Sie recherchiert.

Leitzinssatz
Der Leitzins hat Auswirkungen im Bereich Hypotheken, Mietzinsen, Geldanlagen und normalen Sparkonten. Im Juni 2022 wurde seit langer Zeit erstmals der Leitzinssatz durch die Schweizer Nationalbank (SNB) erhöht. Damals lag der Zinssatz bei -0.75% und wurde bis April 2023 auf 1.75% erhöht. Die Inflation konnte unter Kontrolle gebracht werden, weshalb durch die SNB nun im Juni 2024 zum zweiten Mal in Folge eine Senkung durchgeführt werden konnte.
Wir haben die Auswirkungen in Bezug auf Hypotheken und Immobilienpreise im Immobilienmarkt analysiert.


Hypotheken

Bei einer Senkung des Leitzinssatzes sinken grundsätzlich die Hypothekarzinssätze. Wie sieht es bei einer Festhypothek oder einer Saron-Hypothek aus?
 

Wie der Name Festhypothek bereits aussagt, hat die Senkung des Leitzinses keine Auswirkung auf bereits laufende Hypotheken, da diese mit einer festen Dauer und einem fixen Zinssatz abgeschlossen wurden. Für neu abzuschliessende Festhypotheken wird jedoch der aktuelle Leitzinssatz berücksichtig, dies kann nun zu etwas günstigeren Zinssätzen führen. Dies erfreut somit die künftigen Käuferschaften einer Immobilie.


Als im Juni 2022 der Leitzinssatz erhöht wurde, erhielt die flexible Saron-Hypothek einen Dämpfer. Durch die zwei letzten Senkungen kann diese Art von Hypothek nun wieder etwas Aufschwung gewinnen und für potenzielle Käuferschaften attraktiver werden. Auf Grund der Senkung des Leitzinssatzes senkt sich auch der Tagesgeldsatz der Saron-Hypothek. Die Zinsdifferenz von einer Saron-Hypothek zu einer Festhypothek ist jedoch aktuell noch sehr gering. Zudem empfiehlt es sich, nur eine Saron-Hypothek abzuschliessen, wenn bei einer allfälligen Zinserhöhung die Kosten durch die Hypothekarnehmer:innen trotzdem problemlos gedeckt werden können.


Immobilienpreise

Seit Juni 2022, als der Leitzins seit längerem das erste Mal erhöht wurde, hatte dies eine, auch wenn nur geringe, Auswirkung auf die Nachfrage einer Immobilie und somit auf die Immobilienpreise. Grundsätzlich bedeutet ein höherer Leitzins höhere Hypothekarzinse. Da sich die Schweiz jedoch in Bezug auf den Wohnraum in einer Knappheit befindet, ist ein Rückgang der Immobilienpreise je nach Region und Art der Immobilie kaum spürbar gewesen. Durch die erneute Senkung des Leitzinses könnte eine höhere Nachfrage verstärkt werden. Eine allgemeine Preissenkung für den Verkauf einer Immobilie ist dadurch wieder etwas in den Hintergrund gefallen. Es bleibt also weiterhin spannend, wie sich die Zukunft des Immobilienmarktes gestaltet. Wir gehen jedoch davon aus, dass sich die Immobilienpreise in unserer Region aktuell nicht stark verändern werden.
 

Möchten Sie Ihre Liegenschaft verkaufen oder einschätzen lassen? Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit und kontaktieren Sie uns unter der Nummer 033 224 01 50.

Oder sind Sie auf der Suche nach einem passenden Objekt?

Gerne können Sie auf unserer Webseite Verkauf - reoplan oder auch bei unserer Partnerfirma Peter Kohler Liegenschaften die aktuellen Verkaufsobjekte einsehen.


Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. 

Die reoplan ist ein erfahrener Partner für die Bewirtschaftung von Liegenschaften und bietet auch weiterführende Arbeiten wie Verkauf, Bewertung oder Baubetreuung an.
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Kontaktieren Sie uns. Wir sind gerne für Sie da.

Autorin:
Larissa Linder, larissa.linder@reoplan.ch

1. Juli 2024 | Immobilien

Sanierungen im bewohnten Zustand

Die Sanierung einer Mietliegenschaft ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die für Mieter:innen Einschränkungen und im schlimmsten Fall die Kündigung des Mietverhältnisses mit sich bringt. Vermieter:innen müssen die Bedürfnisse aller Beteiligten berücksichtigen und dabei rechtliche Vorgaben einhalten.

1. Entscheidungsprozess
Klären, ob die Sanierung im bewohnten Zustand möglich ist. Bei geringeren Eingriffen (z.B. Erneuerung von Bädern, Küchen oder Fassaden) ist dies oft machbar, bei tiefgreifenden Umbauten meist nicht.
 

2. Rechtslage
Mieter:innen haben bei Sanierungen Anspruch auf Mietzinsreduktion. Ein Teil der wertsteigernden Sanierungskosten kann nach Abschluss der Arbeiten auf die Miete umgelegt werden. Der Mietzins muss jedoch vorher immer den aktuellen Mietzinsbasen angepasst werden. Zudem müssen allfällige Subventionen, vor der Berechnung des neuen Mietzinses, den Gesamtkosten abgezogen werden.
Weiter sind Arbeiten im gekündigten Mietverhältnis zu unterlassen.
 

3. Kommunikation
Frühzeitige und transparente Kommunikation ist essentiell. Informationsversammlungen und klare Hinweise auf Einschränkungen sind wichtig, damit Mieter:innen gut informiert entscheiden können. Insbesondere Mietzinsreduktion, Dauer und Intensität der Arbeiten sowie der neue Mietzins nach Abschluss der Sanierung sollten mitgeteilt werden.
 

4. Planung und Organisation
Eine solide Planung und Baustellenorganisation minimiert die Beeinträchtigungen. Eine Ansprechperson für die Anliegen der Mieter:innen ist ratsam.

Seit 2017 sind die Hochbauinvestitionen im Wohnungsneubau rückläufig, wodurch mehr in Umbauprojekte investiert wird. Dies wird durch das hohe Alter der Immobilien, die Fokussierung auf Nachhaltigkeit und ungenutzte Entwicklungsreserven gefördert. Diese Trends sowie Wohnungsmangel und höhere Zahlungsbereitschaft führten zu einem Anstieg der Umbaugesuche für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern um 89% von Ende 2020 bis Ende 2023.
 

Zwischen 2014 und 2020 lag die Quote der nicht bewilligten Umbaugesuche bei 10-20%, stieg aber seit 2021 auf 30-40%. Gründe hierfür sind längere Bewilligungszeiten, vermehrte Einsprachen, Zinsanstiege und ein schrumpfendes Angebot im günstigeren Segment. 2023 lag die Leerstandsquote bei 1.15%, deutlich unter dem Schweizer Gleichgewichtsleerstand von 1.27%.

Die Zahl der angebotenen Mietwohnungen hat sich seit 2020 um 30% verringert, besonders im preiswerteren Segment mit Mieten bis 1500 Franken. 28% der Schweizer Haushalte könnten sich bei einem Umzug eine gleichartige Wohnung nicht mehr leisten, da die Wohnkostenbelastung mehr als ein Drittel des Bruttoeinkommens betragen würde. Sanierungen im bewohnten Zustand ermöglichen den Verbleib im gewohnten Umfeld, erfordern aber eine bewusste Einbindung der Mieter:innen in den Planungsprozess und klare Kommunikation.

Die reoplan ist ein erfahrener Partner für die Bewirtschaftung von Liegenschaften und bietet auch weiterführende Arbeiten wie Verkauf, Bewertung oder Baubetreuung an.
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Autorin:
Sina Schneeberger, sina.schneeberger@reoplan.ch

1. Juli 2024 | Digital

Künstliche Intelligenz und Datenschutz

Nutzung und Recht auf informelle Selbstbestimmung
Die Nutzung von KI gefährdet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, ein wesentlicher Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Diese Bedrohung zeigt sich deutlich in aktuellen Diskussionen über Geräte wie Google Home und Amazon Echo.

Diese intelligenten Sprachassistenten nehmen oft Gespräche und Situationen auf, ohne dass die Nutzer dies beabsichtigen oder wünschen, was datenschutzrechtlich äusserst problematisch ist. Eine notwendige Datenschutzfolgenabschätzung ist oft schwer bis gar nicht durchführbar, da die Algorithmen eigenständig entscheiden und ihre Entscheidungsprozesse für die Nutzer undurchsichtig bleiben. Dadurch entsteht ein Spannungsfeld zwischen KI, Datenschutz, Unternehmenswettbewerbsfähigkeit und der Sicherheit der Bürger und ihrer Daten.

Auch bei der Verwendung von Large Language Models wie ChatGPT oder Microsoft Copilot treten datenschutzrechtliche Bedenken auf. Personenbezogene Daten könnten eingegeben werden, und die generierten Antworten könnten solche Daten enthalten. Für diese Verarbeitung liegt meist keine rechtliche Grundlage vor, da keine vorherige Einwilligung der Betroffenen existiert. Zudem befinden sich viele dieser Modelle auf Servern in den USA, was zu einer Übermittlung der Daten in ein datenschutzrechtlich unsicheres Drittland führt. Daher ist bei der Nutzung im Unternehmen möglicherweise ein Auftragsverarbeitungsvertrag inklusive Standardvertragsklauseln erforderlich.

Um die Grundrechte und -freiheiten betroffener Personen zu schützen, müssen bei der Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen, die personenbezogene Daten verarbeiten, die Vorgaben der DSGVO beachtet werden. Insbesondere die Grundsätze der Datenverarbeitung, wie Rechtmässigkeit, Treu und Glauben, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit und Speicherbegrenzung, sind entscheidend.

 

Tipps für Unternehmen beim Einsatz von Large Language Models

 

Um Large Language Models wie ChatGPT datenschutzkonform einzusetzen, sollten Unternehmen folgende grundlegende Regeln beachten:

 

1. Rechtmässigkeit sicherstellen

Die Verarbeitung der Daten muss rechtlich abgesichert sein.
 

2. Auftragsverarbeitungsvertrag

Es muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag (ggf. inklusive Standardvertragsklauseln) mit dem Anbieter abgeschlossen werden.
 

4. Transparenz

Der Dienst muss in der Datenschutzerklärung und im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten dokumentiert werden.
 

5. Protokollierung der eingegebenen Daten

Alle eingegebenen Daten sollten vollständig protokolliert werden.
 

6. Anonymisierung interner Daten

Unternehmensinterne Daten sollten nur anonymisiert verwendet werden, um personenbezogene Daten zu schützen.
 

7. Technische und organisatorische Massnahmen

Massnahmen wie die Voreinstellung, dass ChatGPT keine Mitarbeitendendaten für Trainingszwecke nutzen darf, sind wichtig.
 

8. Überprüfung generierter Texte

Die Texte sollten abgeändert und nicht wörtlich übernommen werden, um Urheberrechts- und Markenverletzungen zu vermeiden. Ebenso sollten damit Falschinformationen vermieden werden.
 

9. Nutzung im Arbeitsvertrag festhalten

Regeln zur Nutzung von KI wie ChatGPT oder anderen künstlichen Intelligenzen sollten im Arbeitsvertrag oder in einer Verpflichtungserklärung stehen.
 

10. Datenschutzrichtlinien lesen

Es ist wichtig, die Datenschutzrichtlinie des Dienstes zu kennen, um die Verwendung der Daten zu verstehen.
 

11. Informationspflichten erfüllen

Unternehmen müssen ihren Informationspflichten nachkommen und Transparenz gewährleisten, auch bei automatisierten Entscheidungsfindungen. Es muss festgehalten werden, welche Daten verarbeitet werden und ob und an wen sie weitergegeben werden.
 

12. Durchsetzung der Betroffenenrechte

Geeignete Prozesse müssen sicherstellen, dass Betroffene ihre Rechte wahrnehmen können.

 

Fazit

 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass in Bezug auf den Einsatz von KI voraussichtlich in Zukunft Gesetzesänderungen notwendig sein werden. KI kann in vielerlei Hinsicht nützlich sein, beispielsweise um Hackerangriffe schneller zu erkennen oder um innerbetriebliche Abläufe zu beschleunigen. Die Entwicklung des KI-Einsatzes ist schwer vorhersehbar, da viele Aspekte noch unklar sind und erst im Laufe der Zeit und mit technischen Fortschritten geklärt werden können. Obwohl KI bereits weit verbreitet ist, bleibt es ein Zukunftsthema, dessen Entwicklungen in den nächsten Jahren dringend beobachtet werden sollten. Unternehmen sollten sich bereits jetzt darüber im Klaren sein, welche Massnahmen erforderlich sind, um KI-Systeme datenschutzkonform zu nutzen.

Wir beraten Sie bei der Digitalisierung ihres Unternehmens: 

  • Ist- und Soll-Situation analysieren

  • Digitalisierungspotential eruieren

  • Geeignete Lösungen evaluieren

  • Projektbegleitung von der Analyse bis zur erfolgreichen Umsetzung

 

Erfahren Sie mehr zu unseren Digital-Dienstleistungen und lesen Sie dazu unsere Factsheets:
factsheet_reoplan_digital.pdf

Bei reoplan beobachten wir die Entwicklungen genau und prüfen, wo und wie sich unsere Arbeitsabläufe optimieren lassen, und wie können wir dabei auch die Kundenbedürfnisse ergänzen und verbessern. Unser aktuelles Digitales Angebot für Treuhand- und Immobilienprozesse finden Sie unter:

sowie unser Digitales Kunden-Portal:

Sind Sie an unseren Digital-Dienstleistungen interessiert? Kontaktieren Sie uns. Wir sind gerne für Sie da.

Autor:
John Zahm, john.zahm@reoplan.ch

13. Mai 2024 | Treuhand

Was ist unter dem neuen Aktionärsrecht im Bereich Dividendenausschüttung zu beachten?

Was hat sich ab dem 01.01.2023 betreffend Dividendenausschüttung geändert?

Das neue Aktienrecht
Seit dem 01.01.2023 ist das neue Aktienrecht in Kraft und hat eine wesentliche Änderung bei der Dividendenausschüttung zur Folge. Bis anhin durfte in der Regel eine Dividende ausschliesslich aus dem Jahresresultat am Ende eines Geschäftsjahres ausbezahlt werden. Wobei die Höhe der Dividende abhängig von den jeweiligen Eigenkapitalbeträgen (Aktienkapitel, Reserven etc.) war.
 

Zwar bestand auch nach altem Recht die Möglichkeit eine «interims Dividende» auszuschütten, wobei neben einer ausserordentlichen Generalversammlung für den Dividendenbeschluss, ausreichend freie Reserven aus den vorangehenden Geschäftsjahren vorhanden sein mussten. Weiter bestand die Möglichkeit einer Akonto Dividende, welche faktisch ein temporäres Darlehen an den Aktionär darstellte, das zu einem späteren Zeitpunkt durch einen Dividendenbeschluss ausgeglichen wurde.

Zwischendividende

Unter dem neuen Art. 675a nOR besteht nun jedoch die Möglichkeit eine Zwischendividende aus einem Zwischenabschluss auszuzahlen. Das heisst, dass den Aktionären die Möglichkeit gegeben wird, sich am Profit an einer Gesellschaft schon unterjährig zu partizipieren. Nach wie vor ist hierzu eine Generalversammlung notwendig, die die Jahresrechnung wie auch die Dividendenzahlung gutheisst.

Zwischenabschluss

Der Zwischenabschluss enthält im Grundsatz alle Teile eines ordentlichen Abschlusses (Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang, allenfalls Mittelflussrechnung) wobei zwingend die Überschriften und Zwischentotale identisch sein müssen. Bei der Erstellung können Vereinfachungen vorgenommen werden, sofern diese nicht zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der aktuellen finanziellen Situation der Gesellschaft durch den Bilanzleser führt. Falls solche Vereinfachungen vorgenommen werden, sind diese neben dem Grund für den Zwischenabschluss im Anhang zu erläutern.
 

Ferner ist zu erwähnen, dass die Situation per Stichtag für entsprechende Bewertungen massgebend sind. So zum Beispiel bei Staffelrabatten wo der aktuelle Rabatt per Stichtag berücksichtigt werden darf und nicht der mögliche per Jahresende. Besondere Beachtung ist auch der Gewinnsteuer in Kantone, wo je nach Gewinnhöhe gestaffelte Steuersätze zur Anwendung kommen, geschuldet.

Revisionspflicht

Betreffend der Revisionspflicht eines Zwischenabschlusses verweist das Gesetz auf den ordentlichen Abschluss. In der Konsequenz ist somit ein Zwischenabschluss identisch zu prüfen wie ein ordentlicher Abschluss. Falls eine Gesellschaft auf eine eingeschränkte Revision verzichtet, unterliegt der Zwischenabschluss ebenfalls keiner Revision. Für den Fall, dass alle Aktionäre einer Zwischengewinnausschüttung zustimmen und keine Forderungen von Gläubiger gefährdet werden, kann ebenfalls auf eine Revision verzichtet werden. Falls sich jedoch herausstellen sollte, dass ohne die Zustimmung der Revisionsstelle eine Dividende ausgeschüttet wurde und Forderungen von Gläubiger gefährdet sind, ist der Dividendenentscheid nichtig.  
 

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Autor:
Marc Aeberhard, marc.aeberhard@reoplan.ch

13. Mai 2024 | Treuhand

Auswirkung von Teilzeitarbeit auf die Vorsorgelücke

Welche Auswirkungen hat die Teilzeitarbeit auf die Vorsorgebeiträge im Alter, ist die BVG-Reform die Lösung?

Lösung aus de 80er-Jahren
Die aktuelle BVG-Versicherungslösung geht auf die Arbeitssituation in den 80er-Jahren zurück, wo viele Arbeitnehmende in einer Vollzeitstelle tätig waren und bei einem Grossteil der Familien ein Erwerbstätiger für die Finanzierung der Familie zuständig war.
 

Die aktuelle Entwicklung zeigt jedoch einen anderen Trend. Zum einen hat dies mit einem veränderten Familienbild zu tun. So bleiben bei einer grossen Zahl der Familien beide Elternteile im Erwerbsleben, meiste jedoch zumindest ein Elternteil in einer Teilzeitanstellung. Weiter bereiten sich ältere Mitarbeitende mit schrittweisen Pensen-Reduktionen auf die anstehende Pensionierung vor. Zudem nimmt die Mehrfachbeschäftigung, vor allem bei Niedriglohnsektoren zu. Dies führt dazu, dass in den letzten 20 Jahren die Anzahl Teilzeiterwerbstätiger dreimal so schnell angestiegen ist als die Anzahl Vollzeitstellen.

Dennoch wird dem Thema Vorsorgelücke bei Teilzeitbeschäftigung durch die betroffenen Arbeitnehmer oft zu wenig Beachtung geschenkt.
 

Die entsprechende Vorsorgelücke ist das Resultat von u.a. nachfolgenden Faktoren:

  • Aktuell liegt die Jahreslohneintrittsschwelle in die BVG Versicherung bei CHF 22'050. Verdient ein Mitarbeiter weniger als diesen Betrag muss er von Gesetzes wegen durch den Arbeitgeber nicht versichert werden.

  • Weiter wird aktuell der Koordinationsabzug von CHF 25'725 unabhängig des versicherten Einkommens durch die meisten Pensionskassen angewendet, wobei ein Minimum des koordinierten Lohnes von CHF 3'675 nicht unterschritten werden darf.

  • Fehlende Beitragsjahre durch Erwerbsunterbruch z.B. als Folge von Kinderbetreuung oder Auslandaufenthalten.

  • Mehrere Nebenbeschäftigungen, die infolge der versicherten Hauptbeschäftigung nicht obligatorisch BVG zu versichern sind. Respektive befristete Arbeitsverträge von maximal drei Monaten, die auch nicht unter den BVG Versicherungsschutz fallen.


Um die erwähnten Deckungslücken zu reduzieren oder zu verhindern steht den Arbeitnehmern die Möglichkeiten offen, bei mehreren Anstellungen, die einzeln die Eintrittsschwelle von CHF 25'725 nicht übersteigen, jedoch zusammen über diesem Betrag liegen, sich freiwillig versichern lassen. Hierzu ist es notwendig, die Reglemente der jeweiligen Vorsorgeeinrichtung zu konsultieren oder sich bei der Stiftung Auffangeinrichtung zu melden.
 

Oftmals geht auch vergessen, dass bei den Risikoleistungen, d.h. Leistungen bei Todesfall oder Invalidität dieser auch vom BVG versicherten Lohn abhängt. Somit hat ein reduzierter versicherter Lohn (nach Koordinationsabzug) eine reduzierte Leistung zur Folge.

BVG Reform

Durch die BVG Reform, die voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2024 zur Abstimmung kommen soll, wird versucht dieser Ungleichheit von Vollzeit- und Teilzeiterwerbstätigen entgegen zu wirken. So ist zum Beispiel angedacht, die BVG Eintrittsschwelle auf CHF 19'845 zu reduzieren, was die Anzahl obligatorisch BVG Versicherter Teilzeitarbeitnehmer erhöhen wird. Zusätzlich soll der Koordinationsabzug flexibler gestaltet werden können, was die Renten wie auch Risikoleistungen, vor allem bei Tieflohnbeschäftigten erhöhen wird.
 

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Autor:
Marc Aeberhard, marc.aeberhard@reoplan.ch

13. Mai 2024 | Immobilien

Weiterverrechnen von Heiz-/Nebenkostenabrechnungen

Welche Kosten darf ich als StockwerkeigentümerIn meinem Mieter via Heiz-/Nebenkostenabrechnung weiterverrechnen?

Vermieten Sie Ihre Stockwerkeigentümerwohnung an Mieter? Wissen Sie, welche Kosten aus der Stockwerkeigentümerabrechnung Sie Ihrem Mieter weiterverrechnen dürfen?

Im Frühjahr finden die meisten Stockwerkeigentümerversammlungen statt, an der die Betriebskostenabrechnungen genehmigt werden. Sobald die Abrechnung genehmigt wurde, gilt diese als definitiv und die daraus resultierenden Kosten können weiterverarbeitet werden. Einerseits benötigt man diese Kosten für die eigene Steuererklärung, aber auch für die Erstellung der Heiz-/Nebenkostenabrechnung.

Doch welche Kosten dürfen auf die Mieter abgewälzt werden?

Als Prinzip gilt, dass nur jene Kosten den Mietern verrechnet werden dürfen, die auch explizit im Mietvertrag aufgeführt sind. Meist sind dies:
 

-     Heiz- und Warmwasserkosten                        -    Allgemeinstromkosten

-     Wasser-, ARA- und Kehrichtgebühren           -    Boilerentkalkungen und Tankrevisionen

-     Gartenunterhaltsarbeiten

-     Hauswartung inkl. Sozialleistungen und Verbrauchsmaterial

-     Serviceabos für Lift, Brenner, Lüftungsanlagen, Garagentore, etc...
 

Es gibt aber auch Kosten, die nicht auf den Mieter abgewälzt werden dürfen, wie zum Beispiel:
 

-     Versicherungsprämien                                     -      Reparatur- und Unterhaltskosten

-     Einlagen in den Erneuerungsfonds                -      Liegenschaftssteuern
 

Besuchen Sie die Webseite des MV Mieterinnen- und Mieterverbandes. Hier finden Sie ein Merkblatt mit einer abschliessenden Auflistung der zulässigen und nicht zulässigen Kosten:

ratgeber-mietrecht/top-themen/heiz-und-nebenkosten.html
 

Brauchen Sie Hilfe bei der Erstellung der Heiz-/Nebenkostenabrechnung? Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter und können die Abrechnung auch gerne für Sie erstellen. Alles was wir dazu benötigen, ist der Mietvertrag und die Betriebskostenabrechnung.

Die reoplan ist ein erfahrener Partner für die Bewirtschaftung von Liegenschaften und bietet auch weiterführende Arbeiten wie Verkauf, Bewertung oder Baubetreuung an.
Erfahren Sie mehr zu den Dienstleistungen der reoplan Immobilien AG.

Kontaktieren Sie uns. Wir sind gerne für Sie da.

Autorin:
Daniela Ziegler, daniela.ziegler@reoplan.ch

13. Mai 2024 | Digital

Microsoft Co-Pilot. Ihr KI Assistent.

Was ist MS Co-Pilot?


Microsofts "Co-Pilot" ist eine Sammlung von KI-Assistenten, die Benutzer in verschiedenen Bereichen wie Office, Vertrieb und Entwicklung unterstützen. Die Entwicklung begann mit der Partnerschaft zwischen Microsoft und OpenAI im Jahr 2015, die durch erhebliche Investitionen und den Fokus auf KI- und Cloud-Supercomputing-Technologien vertieft wurde. OpenAI ist insbesondere für seine leistungsstarken Sprachmodelle und ChatGPT bekannt, welches wir im reoplan Newsletter Februar 2023 (Künstliche Intelligenz – und alles wird besser?!) vorgestellt haben. Im Rahmen der Zusammenarbeit hat Microsoft die KI-Lösungen von OpenAI umfassend in seine Produkte integriert, darunter die Lösung oder auch «Tools» genannt von Co-Pilot.


Integration in Microsoft 365 Anwendungen

Microsoft Co-Pilot ist nahtlos in die Microsoft 365 Suite integriert und umfasst beliebte Office Produkte wie Word, Excel, PowerPoint, Outlook und Teams.


Word – Excel - PowerPoint

In Anwendungen wie Word oder Excel kann Microsoft Co-Pilot Inhalte automatisch erstellen oder bearbeiten, indem Vorschläge auf der Grundlage des Dokumentkontexts oder der Datenanalyse gemacht werden. In PowerPoint kann Co-Pilot ansprechende Präsentationen erstellen, indem er Designvorschläge macht und automatisch Inhalte auf der Grundlage der eingegebenen Schlüsselwörter erstellt.


Outlook

In Outlook kann Microsoft Co-Pilot das E-Mail-Management erleichtern, indem es Zusammenfassungen langer E-Mail-Ketten bietet, Antwortvorschläge generiert und wichtige Nachrichten priorisiert. In Teams kann Co-Pilot Besprechungen transkribieren, wichtige Punkte hervorheben und Aufgabenlisten aus Besprechungsnotizen erstellen.


Excel

In Excel verwendet Microsoft Co-Pilot fortschrittliche Analyseverfahren, um Muster in den Daten zu erkennen, automatisch Zusammenfassungen zu erstellen und Diagramme zu generieren sowie Prognosen abzugeben. Auf diese Weise können Benutzer schneller und sicherer datenbasierte Entscheidungen treffen.


Drei Co-Pilot Lizenzmodelle im Überblick:

Entdecken Sie die Vorteile von MS Co-Pilot: Ihr persönlicher Assistent für effizientes Arbeiten

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(Hinweis: Um Co-Pilot für Microsoft 365 zu erwerben, ist eine Microsoft 365 Business Standard- oder Microsoft 365 Business Premium-Lizenz erforderlich.)
 

Fazit

So können Sie schon heute ihre Arbeit effizienter erledigen:
 

1. Personalisierter Support:
MS Co-Pilot analysiert die Arbeitsweise und passt sich den individuellen Präferenzen an. Er erinnert an wichtige Aufgaben, schlägt relevante Dokumente vor und bietet massgeschneiderte Empfehlungen, um den Workflow zu verbessern.
 

2. Automatisierte Aufgaben:
MS Co-Pilot übernimmt zeitraubende, repetitive Aufgaben, wie z.B. das Beantworten häufig gestellter Fragen, das Sortieren von E-Mails oder das Erstellen von Berichten.
 

3. Intelligente Terminplanung:
Nie wieder Stress bei der Terminplanung. MS Co-Pilot koordiniert Termine basierend auf den User Präferenzen und Verfügbarkeiten sowie denen der Kontakte. Er schlägt optimale Zeitpunkte vor und berücksichtigt automatisch etwaige Konflikte.
 

4. Echtzeit-Informationen:
Mit MS Co-Pilot hat man jederzeit Zugriff auf aktuelle Informationen und Daten aus verschiedenen Quellen, wie z.B. Unternehmensdatenbanken, Branchenanalysen oder Nachrichtenfeeds. Man erhält relevante Einblicke und kann so fundierte Entscheidungen treffen, ohne zeitaufwändige Recherchen durchführen zu müssen.
 

Sicherheit und Datenschutz

Sicherheit und Datenschutz sind wichtig. MS Co-Pilot verwendet fortschrittliche Verschlüsselungstechnologien und erfüllt die strengsten Sicherheitsstandards, um die Vertraulichkeit der Daten zu gewährleisten.
 

Microsoft Co-Pilot ist also weit mehr als nur ein Werkzeug zur Steigerung der Produktivität; es ist ein innovativer Partner, der unsere Interaktion mit Technologie revolutioniert. Die Plattform integriert fortschrittliche Sprachmodelle und generative KI, um die Funktionalität von Anwendungen wie Dynamics 365 und Viva in Echtzeit zu erweitern und unterstützt die Erstellung von Inhalten durch natürliche Sprache und intelligente Vorschläge. Und das ist nur der Anfang…
 

 
 

Wir beraten Sie bei der Digitalisierung ihres Unternehmens: 

  • Ist- und Soll-Situation analysieren

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Erfahren Sie mehr zu unseren Digital-Dienstleistungen und lesen Sie dazu unsere Factsheets:
factsheet_reoplan_digital.pdf

Bei reoplan beobachten wir die Entwicklungen genau und prüfen, wo und wie sich unsere Arbeitsabläufe optimieren lassen, und wie können wir dabei auch die Kundenbedürfnisse ergänzen und verbessern. Unser aktuelles Digitales Angebot für Treuhand- und Immobilienprozesse finden Sie unter:

sowie unser Digitales Kunden-Portal:

Sind Sie an unseren Digital-Dienstleistungen interessiert? Kontaktieren Sie uns. Wir sind gerne für Sie da.

Autor:
John Zahm, john.zahm@reoplan.ch

7. März 2024 | Treuhand

Goodwill in der Jahresrechnung

Was ist unter Goodwill zu verstehen und wie ist die buchhalterische Behandlung von diesem Mehrpreis.

Der Begriff Goodwill wird oft genannt im Zusammenhang mit Akquisitionen von Unternehmen oder anlässlich von Bilanzpressekonferenzen. Der nachfolgende Artikel erklärt, was unter dem Begriff Goodwill verstanden wird und wie dieser in der Buchhaltung berücksichtigt wird.
 

Unter Goodwill ist der Mehrpreis zu verstehen, den ein Käufer gewillt ist zu bezahlen um eine Unternehmung zu kaufen (Share Deal). Basis dieser Entscheidung sind oft erwartete Effizienzsteigerungen mit dem schon bestehenden Unternehmensportfolio und somit zukünftig verbesserte Renditen der gekauften Unternehmung. Weiter kann ein Goodwill entstehen, falls Aktiven und Verbindlichkeiten zu einem überhöhten Preis übernommen werden (Asset Deal). Zusätzlich kann ein Goodwill infolge einer Fusion von zwei Gesellschaften entstehen. Dies ist die Folge, wenn der Nennwert der ausgegebenen Beteiligungsrechte den Aktiven Überschuss der übernommenen Gesellschaft übersteigt.
 

Für den Fall, dass ein Käufer einen Minderpreis für die Akquisition bezahlt, wir von einem Badwill gesprochen.
 

Falls eine Unternehmung die Buchführung nach dem schweizerischen Obligationenrecht vornimmt, wird der Goodwill aus einer Akquisition (Share Deal) nicht als separater Wert in der Bilanz erfasst, da infolge des Anschaffungskostenprinzips der bezahlte Betrag und der Position Beteiligungen verbucht wird. Somit entfällt die planmässige Abschreibung des Goodwills. Für den Fall, dass der anlässlich der Abschlusserstellung durchgeführte Werthaltigkeitstest für die betroffene Beteiligung eine Unterdeckung aufweist, muss der Beteiligungswert wertberichtigt werden.
 

Anders verhält es sich, wenn der Goodwill aus einem Asset Deal entsteht. Da eine Zuordnung des Mehrpreises auf die verschiedenen gekauften Aktiven und Verbindlichkeiten nur schwer möglich ist, wird der Goodwill als immaterielles Anlagegut aktiviert. Der Goodwill muss innerhalb nützlicher Frist (Usanz sind 5 Jahre) abgeschrieben werden, sofern der periodisch durchgeführte Werthaltigkeitstest nicht Anzeichen für eine zusätzliche Wertberichtigung zeigt. Falls sich der Goodwill objekt- oder standortbezogen sich begründet, ist eine längere Abschreibungsdauer vertretbar.
 

Beim Goodwill aus einer Fusion besteht ein Wahlrecht wie dieses in der Buchhaltung erfasst werden kann.
 

-       Aktivierung und sofortige erfolgswirksame Abschreibung

-       Direkte Verrechnung mit frei verfügbarem Eigenkapital (Erfolgsunwirksam)

-       Aktivierung des Goodwills und Abschreibung innerhalb nützlicher Frist inkl. periodischen Werthaltigkeitstests.
 

Falls die letzte Variante gewählt wird, ist es empfohlen, dies vorgängig mit den zuständigen Handelsregisteramt zu klären, da das eidgenössische Handelsregisteramt eine gegensätzliche Meinung vertritt.
 

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Autor:
Marc Aeberhard, marc.aeberhard@reoplan.ch

7. März 2024 | Treuhand

Die AHV Reform 2024 und Auswirkungen auf die KMUs

Was ändert sich mit der AHV Reform 2024, was ist in KMUs zu beachten?

Unser Beitrag wird nach dem Wahlausgang vom 3. März 2024 fast in den Schatten gestellt. Steht eine sozialpolitische Wende nach dem JA zur 13. AHV-Rente bevor? Ist es ein Sieg Arm gegen Reich, oder Alt gegen Jung? Dies und mehr können wir aktuell noch nicht beantworten. Vorab informieren wir über die letzte Änderung des AHV-Gesetzes, welches in diesem Jahr in Kraft trat.

Das Schweizer Volk hat im September 2022 die Änderung des AHV-Gesetzes angenommen, welches per 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen und deren Auswirkungen auf die Lohnbuchhaltung kurz erklärt.
 

Die grösste Anpassung ist die Vereinheitlichung des Rentenaltes (neu Referenzalters) von Frau und Mann auf 65 Jahre. Die Erhöhung des Referenzalters für Frauen erfolgt erstmals ab dem 1. Januar 2025 und wird jährlich um drei Monate erhöht, bis ab dem Jahr 2029 ein einheitliches Referenzalter gilt. Somit sind Frauen der Jahrgänge 1961 – 1969 im Wesentlichen betroffen. Zudem kann der Rentenbezug individueller gestaltet werden. Konnte bisher die AHV frühestens zwei Jahre vor oder spätestens fünf Jahre nach dem Erreichen des Referenzalters bezogen werden ist neu auch ein Teilbezug der Rente möglich, was der demographischen Entwicklung Rechnung trägt und mögliche Einkommenslücken infolge von Pensum Reduktion vor Erreichen des Pensionsalters (teilweise) decken kann. Für Personen die über das Referenzalter hinaus weiterarbeiten gilt unverändert der AHV Freibetrag von monatlich CHF 1'400. Neu besteht jedoch die Möglichkeit auf diesen Freibetrag zu verzichten und AHV einzuzahlen und allfällige Beitragslücken zu schliessen.
 

Die AHV Reform hat Auswirkungen auf die Arbeitgeber, so sind die Personalreglemente und Arbeitsverträge (falls bestimmte Angaben zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgeführt werden) entsprechend zu überarbeiten, damit dem neuen flexiblen Referenzalter Rechnung getragen wird. Weiter ergibt die Reform den Arbeitgebern die Möglichkeit, mittels entsprechenden Anreizen ältere Mitarbeiter länger im Arbeitsprozess zu halten und im Bereich der AHV entsprechende individuelle Lösungen zu besprechen um die spätere Rente allenfalls zu erhöhen. Dies erhöht jedoch die Komplexität der Budgetierung des Personalaufwandes und benötigt entsprechendes Fachwissen bei den HR Verantwortlichen.

Zudem muss mit dem Anbieter der Softwarelösung geklärt werden, ob die schrittweise Erhöhung des Referenzalters automatisch im System eingespielt wird oder ob eine zeitaufwändige individuelle Lösung für die Anpassung notwendig ist.
 

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Autor:
Marc Aeberhard, marc.aeberhard@reoplan.ch

7. März 2024 | Immobilien

Die Bebauungsdichte in der Schweiz steigt

Die Bauzonenflächen der Schweiz bleiben trotz wachsender Bevölkerung nahezu konstant. Dies bedeutet, dass die Fläche, auf der bauliche Entwicklungen stattfinden sollen, nicht wesentlich zunimmt.

Konstante Bauzonenfläche trotz wachsender Bevölkerung

Die Bauzonen in der Schweiz umfassen etwa 234.000 Hektar, was etwa 5% der gesamten Schweizer Landfläche entspricht. Etwa 46% dieser Bauzonen sind für Wohnzwecke vorgesehen, gefolgt von Arbeitszonen (13%), Zentrumszonen (11%), Zonen für öffentliche Nutzungen (11%) und Mischzonen (10%). Andere Hauptnutzungen spielen eine untergeordnete Rolle. Die geringfügige Zunahme seit 2017 ist auf methodische Änderungen zurückzuführen, bei denen einige Kantone bisher nicht oder anders erfasste Flächen den Bauzonen hinzugefügt haben. Die Flächen der wichtigsten Hauptnutzungen, die 93% aller Bauzonen ausmachen, haben sich jedoch kaum verändert. Dies ist auf die Raumplanung der Kantone zurückzuführen, die Gemeinden dazu verpflichtet, ihre Siedlungen verdichtet und nach innen zu entwickeln. Dieses Prinzip ist im Raumplanungsgesetz (RPG) seit Mai 2014 verankert.
 

Stärker ausgenutzte Bauzonen
Das Bauzonenmoratorium, das in den Übergangsbestimmungen des Raumplanungsgesetzes (RPG) festgehalten ist, hat dazu geführt, dass nur noch wenige neue Bauzonen geschaffen wurden. In der Zwischenzeit haben die Kantone ihre Richtpläne an das überarbeitete Gesetz angepasst. Die Gemeinden sind nun dabei, die RPG-Revision in ihren Nutzungsplänen umzusetzen. Es ist jedoch noch zu früh, um genau zu bestimmen, wie sich diese Revision auf die Planungen auswirken wird. Gleichzeitig mit dem Bevölkerungswachstum beanspruchen die Einwohnerinnen und Einwohner immer weniger Fläche pro Person für Wohn- und Arbeitszwecke. Derzeit benötigt eine Person durchschnittlich 282 m² Bauzonenfläche, verglichen mit 291 m² vor fünf Jahren und 309 m² vor zehn Jahren. Um die vorhandenen Bauzonen besser auszunutzen, werden heute Neubauten größer oder höher gebaut, sowohl in bereits überbauten als auch in neu überbauten Zonen.
 

Zusätzlich überbaute Fläche in der Grösse der Stadt Bern
Der Überbauungsgrad der Bauzonen wird mithilfe einer Geoanalyse ermittelt. In der Schweiz sind zwischen 22’700 und 36’100 Hektar noch nicht überbaut. Dies entspricht 10 bis 16% der gesamten Bauzonen. Knapp die Hälfte der derzeit noch unüberbauten Bauzonen befindet sich in städtischen Gebieten, etwas mehr als ein Viertel in stadtnahen und ein Viertel in ländlichen Gemeinden. Die Arbeitszonen weisen den größten Anteil an unüberbauten Bauzonen auf, mit 30 bis 38%, gefolgt von den Wohnzonen (9 bis 17%), den Mischzonen (9 bis 16%) und den Zentrumszonen (5 bis 11%). Unter der Annahme, dass die noch unüberbauten Bauzonen vollständig mit der gleichen Dichte wie bisher bebaut werden, könnten sie 0,9 bis 1,6 Millionen zusätzlichen Einwohnern Platz bieten. Insgesamt wurden in den letzten zehn Jahren innerhalb der Bauzonen rund 6’000 Hektar freies Land überbaut, was etwas mehr ist als die Fläche der Stadt Bern.
 

Öffentliche Erschliessung wurde verbessert
Die Anbindung an den öffentlichen Verkehr ist ein entscheidender Faktor bei der Entwicklung von Gebieten. Etwa 45% der Bauzonen in der Schweiz sind sehr gut, gut oder mittelmäßig an den öffentlichen Verkehr angebunden, vor allem in städtischen Gebieten. Weitere 32% haben eine geringe Anbindung, während weniger als ein Viertel der Bauzonen nur minimal oder gar nicht mit dem öffentlichen Verkehr verbunden sind. Seit 2012 hat sich der Anteil der gut angebundenen Bauzonen von 37% auf 45% erhöht. Die nächste Bauzonenstatistik der Schweiz wird 2027 veröffentlicht. Bis dahin sollten die meisten Gemeinden ihre Nutzungspläne überarbeitet haben. Es wird interessant sein zu sehen, wie sich diese Planungsarbeiten auf die zukünftige Entwicklung der Bauzonen auswirken. Nach Abschluss dieser Arbeiten wird deutlich werden, ob die Ziele der Raumentwicklung in der Schweiz erreicht wurden, wie etwa die Begrenzung der Siedlungsfläche und die Förderung von innerstädtischer Entwicklung.

Die reoplan ist ein erfahrener Partner für die Bewirtschaftung von Liegenschaften und bietet auch weiterführende Arbeiten wie Verkauf, Bewertung oder Baubetreuung an. Zögern Sie nicht, uns unter unserer Hauptnummer 033 224 01 50 oder per E-Mail immobilien@reoplan.ch zu kontaktieren. Wir sind gerne für Sie da.

Erfahren Sie mehr zu den Dienstleistungen der reoplan Immobilien AG.

Autor:
Stefan Kissling, stefan.kissling@reoplan.ch

7. März 2024 | Digital

Der Digitale Posteingang – Der erste Schritt?

Wo startet man mit der Digitalisierung im Betrieb? Was macht Sinn und gibt sofort eine Entlastung und steigert dabei die Qualität? Egal wie weit der Weg ist, man muss den ersten Schritt tun.

Der Weg
Mao Tse Tung’s Weisheit "Egal wie weit der Weg ist, man muss den ersten Schritt tun", passt gut zum Thema Digitalisierung: wenn es um die Digitalisierung eines Unternehmens geht, kann dieser erste Schritt die Implementierung eines digitalen Posteingangs sein. Dies ist aus mehreren Gründen wichtig, denn praktisch alle Unternehmen erhalten immer noch Eingangspost in physischer Form, sei es per Brief oder man staune per Fax (viele Anwälte, Ämter und Ärzte bevorzugen nach wie vor Faxmeldungen), und die manuelle oder halbautomatische Verarbeitung dieser Post verlangsamt den Arbeitsablauf erheblich. Die Vision eines papierlosen Büros oder Konzepte wie "Industrie 4.0" sind viel diskutiert, aber bisher noch nicht umgesetzt worden.

 

Die Inbox
Die Digitalisierung muss bei der Inbox beginnen, insbesondere durch die Modernisierung der Prozesse rund um den Posteingang. Das bedeutet, dass sämtliche Eingangspost zentral erfasst wird, unabhängig davon, ob sie physisch vorliegt oder digital ist, und unabhängig vom Dateiformat oder der Quelle. Dies kann durch Scannen und Konvertieren in PDF-Dateien erfolgen, und die Post wird dann gezielt an die entsprechenden Empfänger weitergeleitet. Moderne Scanner ermöglichen es, dass jeder Brief zu einem durchsuchbaren PDF-Dokument wird, was den Mitarbeitern einen schnellen Zugriff auf alle Daten im digitalen Posteingang ermöglicht und die Prozesse deutlich beschleunigt.

 

Die Kommunikation wird erheblich vereinfacht, wenn alle Nachrichten an einem einzigen Ort zusammengeführt werden. Egal ob E-Mail, Fax, Terminanfrage oder Rechnung - alles ist dann direkt im digitalen Posteingang der Mitarbeiter verfügbar. Dies führt zu einem reibungslosen Workflow ohne Verzögerungen durch manuelle Sortierung oder Ausfälle aufgrund von Abwesenheiten. Weniger wichtige Dokumente können automatisch aussortiert oder gelöscht werden, sodass die Mitarbeiter nur die relevanten Informationen erhalten, was wertvolle Arbeitszeit spart.

 

Sammel-Inboxen oft nicht geeignet
Die Verwendung von Sammel-Inboxen, wie sie oft bei E-Mail-Postfächern wie info@... oder service@... der Fall ist, kann jedoch zu Problemen führen, da alle Arten von Anfragen und Nachrichten im selben Postfach landen. Eine schlechte Verwaltung solcher Sammelpostfächer führt zu einem hohen manuellen Aufwand beim Sortieren und Verteilen der eingehenden Post. Eine Lösung dafür ist die automatische Klassifizierung und Indexierung der Dokumente, die es ermöglicht, den digitalen Posteingang an die spezifischen Anforderungen und Bedürfnisse des Unternehmens anzupassen.

 

Ein digitaler Posteingang muss Multi-Channel-fähig sein und sollte keine Einschränkungen hinsichtlich der Anzahl der Dokumenttypen oder -klassen haben. Die Klassifizierung der Dokumente ist ein zentraler Aspekt, der sicherstellen soll, dass die Dokumente automatisch den richtigen Verarbeitungsschritten zugeführt werden.

 

Das DMS
Dokumentenmanagement-Systeme (DMS) sind ein effektives Werkzeug, um den digitalen Posteingang umzusetzen. Durch Funktionen wie "Intelligent Indexing" können Daten automatisch aus Dokumenten ausgelesen und die Effizienz gesteigert werden. Das DMS speichert die digitalisierte Post in einem zentralen Pool und benachrichtigt die Mitarbeiter automatisch über neue Eingänge, was weniger fehleranfällig ist und zu einem schnelleren Workflow führt.

 

Insgesamt kann der digitale Posteingang als erster Schritt zur digitalen Transformation eines Unternehmens betrachtet werden, da er die Arbeitsabläufe optimiert und Kosten senkt.
 

Wir beraten Sie bei der Digitalisierung ihres Unternehmens: 

  • Ist- und Soll-Situation analysieren

  • Digitalisierungspotential eruieren

  • Geeignete Lösungen evaluieren

  • Projektbegleitung von der Analyse bis zur erfolgreichen Umsetzung

 

Erfahren Sie mehr zu unseren Digital-Dienstleistungen und lesen Sie dazu unsere Factsheets:
factsheet_reoplan_digital.pdf

Bei reoplan beobachten wir die Entwicklungen genau und prüfen, wo und wie sich unsere Arbeitsabläufe optimieren lassen, und wie können wir dabei auch die Kundenbedürfnisse ergänzen und verbessern. Unser aktuelles Digitales Angebot für Treuhand- und Immobilienprozesse finden Sie unter:

sowie unser Digitales Kunden-Portal

Sind Sie an unseren Digital-Dienstleistungen interessiert? Kontaktieren Sie uns. Wir sind gerne für Sie da.

Autor:
John Zahm, john.zahm@reoplan.ch